Wer zutreffend über die Möglichkeit aufgeklärt wurde, dass man auch nach einer Sterilisation noch schwanger werden kann, der hat keine Ansprüche gegen die ausführenden Ärzte oder das Krankenhaus (Urteil des OLG Hamm vom 17.06.2014, Az.: 26 U 112/13)
Quelle: Anwaltsbüro Bünger & Meyer