Steht ein Internetanschluss wegen der Nichtleistung des Telekommunikationsanbieter für einen gewissen Zeitraum (hier: 12 Tage) nicht zur Verfügung, so kann der Kunde Schadensersatz fordern. Der Höhe nach schuldet der Anbieter mindestens die Erstattung des Tagespreises für den Anschluss (Urteil des AG Düsseldorf vom 31.03.2014, Az.: Az.: 20 C 8948/13).
Quelle: RA Kanzlei Bünger & Meyer
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