Förderungsmöglichkeiten - 06.03.2017

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Förderungsmöglichkeiten
Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten, wie z.B. Wolf und Biber


Potsdam – Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger hat die Landes-Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber) unterzeichnet und damit die Voraussetzung geschaffen, dass wieder Anträge bearbeitet werden können.

Vogelsänger: „Die Prävention ist der entscheidende Baustein für den Umgang mit dem Biber und dem Wolf. Je besser die Prävention gelingt, desto geringer die Schäden. Deshalb stellt das Land hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung. Mit der Richtlinie zielt das Land auf eine Verbesserung der Akzeptanz gegenüber dem Wolf und Biber, um Konflikte zu minimieren. Damit werden wesentliche Zielsetzungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Brandenburg unterstützt.“

Die neue Richtlinie übernimmt Förderinhalte aus dem EU-Programm „Natürliches Erbe“. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich mit Landesmitteln. Anders als bei Programmen mit Einsatz von EU-Mitteln, die eine Festlegung von Antragsstichtagen mit anschließender Bewertung der Anträge nach Projektauswahlkriterien erfordern, können nun Präventionsmaßnahmen ganzjährig – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel - gefördert werden. Vogelsänger erwartet von der Umstellung, dass nun schneller, besser und unbürokratischer auf Anträge reagiert werden kann. Zuständig für die Bewilligung wird hierfür zukünftig das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Die Richtlinie ermöglicht Zuwendungen für Maßnahmen des technischen Herdenschutzes (zum Beispiel wolfssichere Zäune) sowie des nichttechnischen Herdenschutzes, insbesondere die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. In Bezug auf Biber können Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Infrastruktur, auch von Teichwirtschaften, sowie an erhaltenswerten Gehölzen gefördert werden. Dazu gehören der Einbau von Gittern zum Schutz von Durchlässen oder Drahtmanschetten zum Schutz der Gehölze.

Die Landesmittel für die Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe auf Nutztiere werden in diesem Jahr aufgestockt.

Von 2008 bis Ende 2015 hat das Brandenburger Umweltministerium hierzu Maßnahmen wie den Bau von wolfssicheren Zäunen in Höhe von rund 600.000 Euro unterstützt. Für 2016 sind 15 Anträge in Höhe von 200.000 Euro bewilligt worden.
Quelle: Land Brandenburg


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06.03.2017

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