INTERNETRECHT - 17.03.2017

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INTERNETRECHT
Intime Bilder ohne Erlaubnis veröffentlichen


Wer ohne Erlaubnis intime Bilder via whatsapp verbreitet, so dass es zu unangenehmen Rückfragen bei der minderjährigen Abgebildeten kommt, muss der Abgebildeten eine Geldentschädigung nach §§ 22, 23 KUG zahlen - hier: 1.000,00 € (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 20.05.2014, Az.: 2-03 O 189/13).
Quelle: RA Bünger und Meyer

17.03.2017

Bünger & Meyer Rechtsanwaltskanzlei
Prötzeler Chaussee 4
15344 Strausberg


Tel.: 0 33 41/3 31 80

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