INTERNETRECHT - 31.03.2017

Nachrichten
INTERNETRECHT
Leistungen von Drittanbietern auf der Handyrechnung


Hat der Kunde Einwände gegen Positionen seiner Handyrechnung, die sich auf Drittanbieter beziehen, reicht es aus, die Einwände gegenüber dem Provider zu erheben. Dieser kann den Kunden nicht auf den Drittanbieter verweisen (Urteil des LG Potsdam vom 26.11.2015, Az.: 2 O 340/14)
Quelle: RA Bünger und Meyer

31.03.2017

Bünger & Meyer Rechtsanwaltskanzlei
Prötzeler Chaussee 4
15344 Strausberg


Tel.: 0 33 41/3 31 80

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