Moped mit 15 - 28.04.2017

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Moped mit 15
Brandenburg tritt Modellversuch bei


In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt können Jugendliche bereits seit 2013 einen Moped-Führerschein mit 15 Jahren erwerben. Dies wurde möglich durch eine Ausnahmeregelung zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Nach einer Länderanhörung wurde nun auch die Zustimmung zum Beitritt Brandenburgs zu dieser Regelung eröffnet. Ab dem 1. Mai 2017 kann hiervon Gebrauch gemacht werden.

Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Gerade in ländlichen Regionen möchten die Jugendlichen mobil sein. Sie müssen oft weite Wege zu Schulen und Ausbildungsstätten zurücklegen. Der öffentliche Personennahverkehr kann nicht überall die Mobilitätsbedürfnisse der Jugendlichen zu allen Tageszeiten erfüllen. Die positiven Erfahrungen in den anderen drei Bundesländern rechtfertigen es auch für Brandenburg an dem Modellversuch teilzunehmen.“

Kleinkrafträder und Mofas stellen in Brandenburg keinen Schwerpunkt in der Unfallentwicklung dar. Für eine Teilnahme an dem Modellversuch spricht insbesondere, dass die 15-Jährigen Bewerberinnen und Bewerber bei dem Modellversuch eine vollwertige qualifizierte Fahrschulausbildung einschließlich regulärer theoretischer und praktischer Prüfung der Fahrerlaubnis-Klasse AM bei der Technischen Prüfstelle erhalten. Sie dürfen dann Fahrzeuge führen, die im Gegensatz zum Mofa eine „normale“ Teilnahme am Straßenverkehr zulassen.

Der Modellversuch „Moped mit 15“ ist bis Ende April 2018 befristet und wird wissenschaftlich von der Bundesanstalt für Straßenwesen begleitet. Es soll ermittelt werden, ob positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, beispielsweise ein gesteigertes Gefahrenbewusstsein bei jungen Menschen erreicht werden können.
Quelle: Land Brandenburg

28.04.2017

Land Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331/866-1208

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