INTERNETRECHT - 31.03.2017 | Fotogalerie
Fotogalerie
INTERNETRECHT
Leistungen von Drittanbietern auf der Handyrechnung
Hat der Kunde Einwände gegen Positionen seiner Handyrechnung, die sich auf Drittanbieter beziehen, reicht es aus, die Einwände gegenüber dem Provider zu erheben. Dieser kann den Kunden nicht auf den Drittanbieter verweisen (Urteil des LG Potsdam vom 26.11.2015, Az.: 2 O 340/14)

Wann: 31.03.2017

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Bünger & Meyer Rechtsanwaltskanzlei

Prötzeler Chaussee 4 15344 Strausberg

Tel.: 0 33 41/3 31 80



Sie haben Anregungen oder Kritiken? Eine Mail an die Redaktion genügt. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes unterliegen dem Copyright von prinz mediaconcept oder der jeweiligen Eigentümer. Die Fotos werden für die Berichterstattung erstellt.

Werbung
^