DEKRA Experten: Wem gehört die Parklücke? - 05.05.2017 | Fotogalerie
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DEKRA Experten: Wem gehört die Parklücke?
Regelungen in der Straßenverkehrsordnung
Diese Frage erhitzt täglich die Gemüter. Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu: An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Das gilt auch dann, wenn der Autofahrer an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken, oder mit dem Fahrzeug rangieren muss, um in die Parklücke einzuparken. Vorrang haben auch Fahrer, die an einer frei werdenden Parklücke warten. Nicht jedoch ein Fahrer auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Nicht erlaubt ist, eine Parklücke durch einen Fußgänger freihalten zu lassen. Andererseits kann es Nötigung sein, wenn ein Fahrer auf ihn zufährt, um ihn zum Freigeben der Lücke zu zwingen. Geparkt wird übrigens immer dann, wenn man sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Ganz offiziell gilt auch das Gebot, sein Fahrzeug platzsparend abzustellen.

Wann: 05.05.2017

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
DEKRA Automobil GmbH Strausberg

Am Flugplatz 11 15344 Strausberg

Tel.: 03341/41570

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