Die Aufwendungen, die der Käufer zur Ermittlung des Mangels hatte (hier: Gutachterkosten), muss der Verkäufer ersetzen, wenn Gewährleistungsansprüche vorliegen. Unerheblich ist, ob der Käufer dann Nacherfüllung verlangt oder später den Kaufpreis mindert (Urteil des BGH vom 30.04.2014, Az.: VIII ZR 275/13)
Sie haben Anregungen oder Kritiken? Eine Mail an die
Redaktion genügt. Sämtliche
Inhalte dieses Internetauftrittes unterliegen dem Copyright von prinz
mediaconcept oder der jeweiligen Eigentümer. Die Fotos werden für die
Berichterstattung erstellt.