KAUFRECHT - 09.06.2017 | Fotogalerie
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KAUFRECHT
Wenn das Bett knarrt.
Gelingt es dem Möbelhaus mehrfach nicht, knarrende und quietschende Geräusche des Doppelbetts zu beseitigen, dürfen die Käufer zurücktreten (Urteil des LG Bonn vom 24.03.2015, Az.: 2 O).

Wann: 09.06.2017

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Bünger & Meyer Rechtsanwaltskanzlei

Prötzeler Chaussee 4 15344 Strausberg

Tel.: 0 33 41/3 31 80



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