KAUFRECHT - 15.05.2017

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KAUFRECHT
Wer übernimmt Gutachterkosten?


Die Aufwendungen, die der Käufer zur Ermittlung des Mangels hatte (hier: Gutachterkosten), muss der Verkäufer ersetzen, wenn Gewährleistungsansprüche vorliegen. Unerheblich ist, ob der Käufer dann Nacherfüllung verlangt oder später den Kaufpreis mindert (Urteil des BGH vom 30.04.2014, Az.: VIII ZR 275/13)
Quelle: RA Bünger und Meyer

15.05.2017

Bünger & Meyer Rechtsanwaltskanzlei
Prötzeler Chaussee 4
15344 Strausberg


Tel.: 0 33 41/3 31 80

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