Information der Arbeitsagentur - 07.07.2017

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Information der Arbeitsagentur
Verreisen bei Arbeitslosengeld I-Bezug


Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit bezieht, muss für Jobangebote und andere Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit erreichbar sein. Trotzdem können Arbeitslose verreisen, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat. Für maximal drei Wochen im Kalenderjahr kann das Arbeitslosengeld weiter gewährt werden.

Besteht ein Urlaubsanspruch während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Einen „Urlaubsanspruch", wie er Arbeitnehmern während eines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es so nicht. Trotzdem können Arbeitslose verreisen, wenn sie dies mit ihrer Arbeitsagentur vor Urlaubsbeginn abgestimmt haben. Denn der Urlaub darf dem Ziel, eine neue Arbeitsstelle zu finden oder sich weiterzubilden, nicht im Wege stehen.

Wie lange darf der Urlaub sein?
Für bis zu drei Wochen wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt. Drei weitere Wochen ohne Arbeitslosengeld sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ob die Arbeitsagentur der sogenannten Ortsabwesenheit zustimmt, hängt vom miteinander vereinbarten Integrationsplan ab. Durch die Abwesenheit dürfen keine Vorstellungsgespräche versäumt oder die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen verhindert oder verzögert werden.

Wann muss man den Antrag auf Ortsabwesenheit stellen?
Da die Agentur für Arbeit vorhersehen können muss, welche Vermittlungsaussichten für die Zeit der geplanten Abwesenheit bestehen, macht es Sinn, den Antrag nicht mehr als ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Urlaub zu stellen. Die Agentur für Arbeit informiert dann umgehend über die Zustimmung oder Ablehnung.

Warum ist die Urlaubsgenehmigung so wichtig?
Ist der Urlaub nicht genehmigt, hat das negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Werden die Leistungen eingestellt, endet auch der damit verbundene Versicherungsschutz.

Wie kommt man seiner Meldepflicht nach?
Das geht auch online. Auf der Website www.arbeitsagentur.de/meine-eservices wählt man die Option „Online-Mitteilungen“ und anschließend die Veränderungsmitteilung „Ortsabwesenheit“. Man füllt das Formular aus und schickt es direkt ab. Die persönliche Kundennummer sollte man zur Hand haben.
Quelle: Arbeitsagentur Frankfurt (Oder)

07.07.2017, Strausberg

Arbeitsagentur Frankfurt (Oder)
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0800 / 4 5555 00

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