Wasserstand Straussee - 10.08.2017

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Wasserstand Straussee
Aktueller Sachstand zum Thema Wasserpegel


Da in den Medien immer wieder Werte von inoffiziellen, selbst errichteten Wasserpegelmessvorrichtungen veröffentlicht werden, möchte die Stadtverwaltung Sie darauf hinweisen, dass die Stadt Strausberg seit dem 03.02.2000 Inhaberin des Staurechts für den Straussee ist. Das heißt, sie ist nicht nur berechtigt den Wasserspiegel des Sees mittels der vorhandenen, regulierbaren Stauvorrichtung zu heben und zu senken, sondern auch verpflichtet den Wasserstand regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren. Das heißt aber auch, dass nur wir als Gewässereigentümer über einen vom Landesamt für Umwelt eingemessenen Pegel verfügen, der sich am Fähranleger befindet und für jeden ablesbar sowie auf unserer Internetseite unter Aktuelles jederzeit nachvollziehbar ist.

Da der unterste ablesbare Wert des Pegels am Auslaufbauwerk an der Fähre jedoch nicht mehr mit Wasser umgeben ist, wurde Anfang 2016 ein Hilfspegel durch das Landesamt für Umwelt in der Nähe des Fähranlegers installiert. An diesem Hilfspegel wird regelmäßig (immer montags mittags) durch den Fachbereich 3 (Technische Dienste) der Wasserstand abgelesen und dokumentiert (07.08.2017: 94 cm am Hilfspegel).

Dieser Pegel des Landesamtes für Umwelt neben dem Fähranleger ist der einzige verbindliche und offizielle in Strausberg. Natürlich können auch Privatleute wie Herr Thaleiser mittels eigener Pegel den Wasserstand nachvollziehen, da diese jedoch nicht vom Landesamt für Umwelt eingemessen wurden, ist nur die Stadt befugt Pegelstände zu veröffentlichen.

Nun aber zum aktuellen Stand des Gutachtens „Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes im Einzugsgebiet des Straussees“.
Um die Kosten dieses Gutachtens von rund 235.000 € nicht aus städtischen Mitteln finanzieren zu müssen, wurde von der Stadtverwaltung im Februar ein Antrag auf Förderung gemäß der Richtlinie des MLUL (Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes vom 02.02.2017 bei der ILB eingereicht. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zentrales Förderinstitut unseres Bundeslandes prüft derzeit noch die in der Jahresscheibe 2016 eingegangenen Förderanträge. Anschließend erfolgt die Prüfung der Anträge aus 2017, zu der auch der Antrag der Stadt Strausberg gehört. Nach neuesten Informationen wird die Prüfung unseres Antrages voraussichtlich gegen Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass dann nach erfolgter Förderbewilligung das Gutachten in Auftrag gegeben werden kann.

Quelle: Stadt Strausberg

10.08.2017, Strausberg

Stadt Strausberg
Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg
Tel.: 03341 / 38 11 00

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