VERKEHRSRECHT - 25.11.2017

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VERKEHRSRECHT
Reparatur eines Unfallfahrzeuges


Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug stets in einer bestimmten freien Werkstatt reparieren und werden im Schadensfall die Preise eben dieser Werkstatt der fiktiven Abrechnung zugrunde gelegt, so muss er sich nicht auf eine noch preiswertere Referenzwerkstatt verweisen lassen (Ur-teil des AG Saarlouis vom 13.08.2014, Az.: 26 C 502/14 (11))
Quelle: RA Bünger und Meyer

25.11.2017

Bünger & Meyer Rechtsanwaltskanzlei
Prötzeler Chaussee 4
15344 Strausberg


Tel.: 0 33 41/3 31 80

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