Bibermanagement ist ein Erfolg - 29.11.2017

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Bibermanagement ist ein Erfolg
Programm wird konsequent weiter umgesetzt


Potsdam – Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat eine positive Bilanz zum Bibermanagement gezogen: „Das Sieben-Punkte-Programm zum Bibermanagement, das wir vor zwei Jahren entwickelt und eingeführt haben, hat sich bewährt und wird konsequent weiter umgesetzt. Die Maßnahmen haben ganz wesentlich zu einer deutlichen Reduzierung der Konflikte und zu einem angemessenen Umgang mit dem Biber beigetragen.“

Der Biber kommt in Brandenburg nahezu flächendeckend vor. Sein Erhaltungszustand gilt im Sinne der EU-Richtlinie als günstig. Mit der Verbreitung des Bibers kommt es jedoch zu Nutzungskonflikten in der Landwirtschaft, der Teich- und Forstwirtschaft sowie zu Schäden an Hochwasserschutzanlagen und Gewässern wie etwa an Deichen, Dämmen und Gewässerböschungen. Deshalb wurde im Februar 2015 vom Agrar- und Umweltminister mit einem Sieben-Punkte-Programm ein Bibermanagement in Brandenburg etabliert.



Biberverordnung

Die 2015 erlassene Biberverordnung beinhaltet eine unmittelbar geltende Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten zum Schutz des Bibers und ermöglicht somit ein flexibles und sofortiges Eingreifen an Stellen, wo dies nötig und sinnvoll ist. So wurden rund 850 Vergrämungsmaßnahmen in fünf Landkreisen und rund 50 Entnahmen in drei Landkreisen durchgeführt. „Die Biberverordnung hat sich als ein geeignetes Instrument zur Abwehr erheblicher Schäden erwiesen und bewährt“, betont Vogelsänger.



Erstattung des Mehraufwands für Gewässerunterhaltungsverbände

Das Land beteiligt sich seit 2015 an den Kosten, die den Gewässerunterhaltungsverbänden zusätzlich entstehen durch regulierende Maßnahmen zur Beseitigung, Prävention und Vermeidung von Biberschäden an Gewässern II. Ordnung. Dafür wurden in den vergangenen beiden Jahren (2015 und 2016) 16 Anträge mit einer Gesamtsumme von rund 400.000 Euro bewilligt. Auch für 2017 und 2018 stehen Haushaltsmittel in dieser Größenordnung zur Verfügung.



Förderung von Präventionsmaßnahmen

Zur Prävention von Biberschäden hat Brandenburg bis zu 700.000 Euro aus der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ (eine EU-Richtlinie) bis 2020 bereitgestellt. Um schneller und unbürokratischer helfen zu können, wurde die Förderung nun auf reine Landesmittel umgestellt. Die Antragstellung erfolgt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung. Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).



Maßnahmen im Lebensraum des Bibers

Im Rahmen des sogenannten „Greenings“ haben Landwirte die Möglichkeit, Ackerland für einen Zeitraum von fünf Jahren als Grünland zu nutzen. Ab 2016 wurde diese Möglichkeit auch für Gewässerrandstreifen geöffnet, um somit Grünstreifen an Gewässern zu ermöglichen und damit Konflikten mit dem Biber vorzubeugen.



Biberbeauftragte des Landes

Im September 2015 haben zwei Landesbiberbeauftragte beim Ministerium ihre Arbeit aufgenommen, von denen eine inzwischen unbefristet für diese Aufgabe eingesetzt ist. Die Biberbeauftragte des Ministeriums ist als Ansprechpartner und Mittler für Betroffene und für Behörden tätig. Ihre Tätigkeit vor Ort stieß von Anbeginn auf positive Resonanz und ist gut angenommen worden.



Verbesserung des Vollzugs in den Kreisen

In Veranstaltungen wurden Erfahrungen der betroffenen Landkreise erörtert und somit allen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden durch die Biberbeauftragte des Landes zahlreiche Vor-Ort-Termine bei betroffenen Land-, Forst- und Teichwirten sowie Privatpersonen wahrgenommen. Durch Beratung der Geschädigten konnten Folgeschäden so weitgehend vermieden oder reduziert werden.

Seit Anfang 2017 wurde durch das Ministerium ein landesweites Netz ehrenamtlicher Biberberater aufgebaut, um noch mehr und noch schneller Informations- und Beratungsgespräche im ländlichen Raum und direkt vor Ort anbieten zu können. Die ehrenamtlichen Biberberater werden von den Landkreisen bestellt, deren Aufwendungen werden vom Land erstattet.



Evaluierung des Maßnahmenkonzepts nach zwei Jahren

Mit einem Bericht an den Landtag hat der Agrar- und Umweltminister einen ausführlichen Evaluationsbericht vorgelegt. Zusammenfassend kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass das Sieben-Punkte-Programm zum Bibermanagement die beabsichtigten Wirkungen entfaltet hat. Durch Beratungen vor Ort und die Umsetzung konkreter Maßnahmen konnten Konflikte mit dem Biber minimiert und die Akzeptanz insgesamt erhöht werden.



Weitere Aktivitäten der Landesregierung

Ein landesweit koordiniertes Bibermonitoring wird in Brandenburg seit Jahren vom Landesamt für Umwelt (LfU) erfolgreich durchgeführt. Unterstützt von den ehrenamtlichen Biberberatern der Landkreise und der Naturwacht bildet es die Grundlage für die Einschätzung der Bestandsentwicklung des Bibers in Brandenburg.


Über die im Sieben-Punkte-Programm hinausgehenden Maßnahmen hat das Agrar- und Umweltministerium einen Beschlussantrag in die 59. Umweltministerkonferenz 2017 in Bad Saarow zum Thema „Umgang mit geschützten Arten“ eingebracht. In einer Protokollerklärung der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurde festgehalten, dass diese Länder die Feststellung des Bundesamts für Naturschutz bekräftigen, wonach der Biber in allen drei biogeografischen Regionen einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Weiterhin soll durch den Bund geprüft werden, ob mit einer Aufnahme des Bibers in den Anhang V der FFH-Richtlinie neue Handlungsspielräume für den Umgang mit dieser geschützten Art geschaffen werden können.
Quelle: Land Brandenburg

29.11.2017

Land Brandenburg
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14473 Potsdam
Tel.: 0331/866-1208

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