Naturpark Märkische Schweiz - 17.07.2019

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Naturpark Märkische Schweiz
Änderungsverordnung in Kraft getreten


Änderungsverordnung zum Naturpark „Märkische Schweiz“ in Kraft getreten

Potsdam – Das Brandenburger Umweltministerium hat die aus dem Jahr 1990 stammende Verordnung zum Naturpark „Märkische Schweiz“ geändert. Ortslagen sind jetzt von den Verboten der Naturparkverordnung freigestellt. Außerhalb von Ortslagen gibt es auf der Grundlage der geänderten Naturparkverordnung Verein-fachungen bei Bauvorhaben.
Mit der Unterzeichnung der Verordnung durch Brandenburgs Umweltminister Jörg Vo-gelsänger wurde das förmliche Verfahren, das von zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit Bürgern und Kommunen begleitet wurde, abgeschlossen.

„Uns ist gemeinsam mit den Menschen in der Region der schwierige Schritt gelungen, die naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Naturparks „Märkische Schweiz“ weiterhin absichern zu können und neue Freiräume für die Entwicklung in der Region und den Vollzug der Verordnung zu schaffen“, so Minister Vogelsänger.

Bauvorhaben sind nunmehr innerhalb des Geltungsbereichs der in den Karten zur Ver-ordnung dargestellten Ortslagen von den Verboten der Naturparkverordnung freigestellt. Außerhalb sind zudem Bauvorhaben im Geltungsbereich der Schutzzone III, dem Land-schaftsschutzgebiet, mit einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung möglich, wenn die beabsichtigte Handlung dem Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwider-läuft. Zuständig hierfür ist in der Regel die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland.
Das Errichten und Ändern bestimmter baulicher Anlagen im Haus- und Hofbereich, in Hausgärten sowie auf Wochenendhaus- und Campingplätzen ist von der landschafts-schutzrechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen. Hierzu wurde der neuen Verord-nung eine Anlage mit konkreten Freistellungen beigefügt, die Klarheit für den Bürger schafft. Die Regelungen zu den behördlichen Zuständigkeiten wurden an die gesetzli-chen Regelungen angepasst sowie die kartografische Darstellung der Naturparkgrenze und der Grenzen der im Naturpark liegenden Naturschutzgebiete (NSG) gut nachvoll-ziehbar dargestellt.

Die Änderungsverordnung wurde am 15 .7. 2019 im Gesetz und Verordnungsblatt Nummer 50 veröffentlicht und kann nun im Rechtsportal der Landesregierung (BRA-VORS) und mit allen dazugehörigen Karten auch auf den Internetseiten des Umweltmi-nisteriums eingesehen werden.
Quelle: Landesamt für Umwelt


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