Zur diesjährigen Wahl der ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Schöffen) hat die Stadt Strausberg geeignete Personen für das Schöffenamt aufzustellen. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Strausberg bzw. Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessenten für das Schöffenamt können sich aus eigener Initiative um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben oder von dritten Personen vorgeschlagen werden.
Die Amtszeit beginnt mit dem 01.01.2019 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2023.
Zur Übernahme des Schöffenamtes sind nach § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur deutsche Staatsangehörige berechtigt, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Strausberg wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Our sponsor -
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Quelle: Stadt Strausberg