Ein Reiseveranstalter muss in der Reisebestätigung die genauen Flugzeiten nicht mitteilen, wenn hierzu nichts genaueres (etwa "abends" oder "mittags") mit dem Reisenden vereinbart ist (Urteil des BGH vom 16.09.2014, Az.: X ZR 1/14)
Quelle: RA Bünger und Meyer