REISERECHT - 28.02.2018

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REISERECHT
Genaue Flugzeiten in der Reisebestätigung nötig?


Ein Reiseveranstalter muss in der Reisebestätigung die genauen Flugzeiten nicht mitteilen, wenn hierzu nichts genaueres (etwa "abends" oder "mittags") mit dem Reisenden vereinbart ist (Urteil des BGH vom 16.09.2014, Az.: X ZR 1/14)
Quelle: RA Bünger und Meyer

28.02.2018

Bünger & Meyer Rechtsanwaltskanzlei
Prötzeler Chaussee 4
15344 Strausberg


Tel.: 0 33 41/3 31 80

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