Lang anhaltende Trockenperiode - 11.06.2018

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Lang anhaltende Trockenperiode
Land gibt Brache ab dem 1. Juli frei


Potsdam - Nach aktueller Auswertung der Niederschlagssituation hat das Land nach Mitteilung von Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger beschlossen, über eine Ausnahmeregelung den Betrieben in der Region Brandenburg und Berlin ab 1. Juli die Möglichkeit zu geben, den Aufwuchs ihrer ÖVF-Brachen und Feldrandstreifen zur Futtergewinnung und zur Beweidung zu nutzen.

Dazu ist bei den Landwirtschaftsämtern ein formloser Antrag zu stellen.

Die Beweidung der genannten Flächen durch Schafe oder Ziegen ist ab dem 1. August ohne gesondertes Verfahren zulässig.


Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

Die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen ist im Rahmen des Greening EU-weit seit 2015 für alle Agrarbetriebe, außer Öko-Betriebe und Kleinerzeuger, verpflichtend geregelt (VO EU Nr. 1307/2013 Art. 46).

Landwirtschaftliche Betriebe müssen seitdem grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Eine landwirtschaftlich produktive Nutzung bleibt unter bestimmten Bedingungen aber zulässig. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von Eiweißpflanzen, die den Stickstoff im Boden binden, oder der Anbau von Zwischenfrüchten.
Quelle: Land Brandenburg

11.06.2018

Land Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331/866-1208

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