Änderung der Naturparkverordnung - 20.08.2018

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Änderung der Naturparkverordnung
Märkische Schweiz geht in die nächste Runde


Seelow – Vom 20. August bis 21. September wird der Änderungsentwurf der Naturparkverordnung Märkische Schweiz in der Region öffentlich ausgelegt.



„Mit der öffentlichen Auslegung geht die Änderung der Naturparkverordnung in die nächste Runde. Wie mit den Ämtern und Gemeinden vereinbart, soll die künftige Verordnung das Bauen in den Ortslagen beziehungsweise das Bauen im Naturpark, außerhalb von Naturschutzgebieten, erleichtern“, erläutert Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger.



Der ausgelegte Entwurf der Änderung der Naturparkverordnung Märkische Schweiz hat das Ziel, in den Ortslagen Bauvorhaben von den Verboten der Naturparkverordnung, die dem Errichten und Ändern baulicher Anlagen entgegenstehen, freizustellen. Zudem soll außerhalb der Ortslagen das Errichten beziehungsweise Verändern kleinerer baulicher Anlagen erleichtert werden. Darüber hinaus wurden die Regelungen zu den behördlichen Zuständigkeiten aktualisiert sowie neue Karten im Maßstab 1:10.000 und Liegenschaftskarten für die Ortslagen eingefügt. Zum besseren Verständnis wird auch eine Lesefassung der Verordnung öffentlich ausgelegt, in der die vorgesehenen Änderungen in die bisher geltende Naturparkverordnung eingearbeitet wurden.



Der ausgelegte Verordnungsentwurf wurde in vielen Gesprächen in der Region vorbereitet. Das Kuratorium des Naturparks Märkische Schweiz wurde regelmäßig informiert. Nach der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Ämter und amtsfreien Gemeinden, haben jetzt im Naturpark Märkische Schweiz betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich direkt mit ihren Anliegen einzubringen.



Der Entwurf der Änderungsverordnung und eine Lesefassung der alten Verordnung werden von kommenden Montag, 20. August, bis zum Freitag, 21. September, beim Landkreis Märkisch-Oderland, dem Ämtern Märkische Schweiz, Barnim-Oderbruch und Neuhardenberg sowie den Städten Strausberg und Müncheberg öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgt auch die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Agrar- und Umweltministeriums unter www.mlul.brandenburg.de. Die in diesem Zeitraum schriftlich eingegangenen Anregungen werden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den Beteiligten ebenfalls schriftlich mitgeteilt.

Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

20.08.2018, Strausberg


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