Gartenabfälle nicht in freier Natur entsorgen - 06.11.2018

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Gartenabfälle nicht in freier Natur entsorgen
Umweltministerium warnt vor den Folgen


Brandenburg ist ein Land der Gartenfreunde. Wenn im Herbst die Blätter fallen, ist im Garten Großreinemachen angesagt. Dabei fallen eine Menge Abfälle an, die nicht in der freien Natur entsorgt werden dürfen. Immer wieder müssen Mitarbeiter der Naturwacht und der Forstverwaltungen derartige Ordnungswidrigkeiten feststellen.

Die Natur nimmt durch illegal abgelagerte Gartenabfälle Schaden. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung des Bodens empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln als Folge einer massiven Nährstoffanreicherung. Insbesondere gelangt durch die Abfälle Nitrat in den Boden. Das Salz kann in dieser Menge nicht von den Pflanzen aufgenommen werden, in das Grundwasser gelangen und schließlich auch das Trinkwasser belasten.

Abgelagerter Rasenschnitt führt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen und letztendlich zum Absterben von Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird gestört. Durch die Gärprozesse unter Luftabschluss kann es sogar zur Selbstentzündung und letztlich zum Wald- oder Flächenbrand kommen.

Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen. Wurzeln, Zwiebeln und Knollen aus Gartenabfällen können zur unbeabsichtigten Ausbreitung nicht heimischer Pflanzen führen. Diese verdrängen die heimische Flora sowie die von dieser Lebensgrundlage abhängigen Tiere und tragen so zum Artenwandel bei.

Sachgerechte Entsorgung ist Pflicht und spart Geld

Brandenburgs Umweltministerium weist darauf hin, dass pflanzliche Abfälle aus Gärten - wie andere Haushaltsabfälle auch - dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Abfallzweckverband) zu überlassen sind, wenn sie nicht selbst kompostiert werden können. Möglichkeiten zur Grünabfallsammlung in Laubsäcken, auf Wertstoffhöfen und auf Sammelplätzen sind ausreichend vorhanden. In immer mehr Entsorgungsgebieten besteht auch die Möglichkeit, für dieses Material eine Biotonne zu nutzen.

Eine illegale Entsorgung in freier Natur ist auch keineswegs kostensparend. Die Kosten für die Beseitigung solcher illegaler Ablagerungen werden auf die Abfallentsorgungsgebühren umgelegt und belasten so die Gesamtheit aller Gebührenzahler.

Darüber hinaus verstößt die Entsorgung von pflanzli chen Abfällen im Wald gegen Abfallrecht und gegen waldrechtliche Vorschriften. Als Ordnungswidrigkeit kann dies mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Adressen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallbehörden bei den Landkreisen, der kreisfreien Städten und bei den Abfallzweckverbänden) unter: www.mlul.brandenburg.de/info/adressen_abfallwirtschaft


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06.11.2018

Land Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331/866-1208

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