2019 werden keine Jahresabgabenbescheide verschickt - 30.01.2019

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2019 werden keine Jahresabgabenbescheide verschickt


In der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin werden in diesem Jahr wiederum keine Jahressteuerbescheide verschickt. Damit behalten die bereits bestehenden Abgabenbescheide ihre Gültigkeit. Dies gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Straßenreinigungsgebühren und Umlage der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge nicht verändern. Da dies für den überwiegenden Teil der Neuenhagener zutrifft, ist jeder angehalten, die Termine für die Steuerzahlung einzuhalten, sonst drohen Mahngebühren.

Für die Grundsteuer A und B sind bei Vierteljahreszahlung die Beträge am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 zu entrichten. Die Jahreszahlung ist am 01.07. fällig. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich bereits am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuern zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Dieses ist auch die einfachste Form für alle Steuerpflichtigen, die Zahlungen vorzunehmen, denn so verpasst man keinen der Fälligkeitstermine.

Alle diejenigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen für die Steuerpflicht verändert haben, erhielten in den vergangenen Tagen bereits Post von der Gemeinde mit ihrem neuen Steuerbescheid. Sie müssen nun die darin festgesetzten Beträge zu den oben genannten Fälligkeitsterminen entrichten. KNIGHTS TEMPLAR
Quelle: Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

30.01.2019, Neuenhagen

Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Am Rathaus 1
15366 Neuenhagen



Tel.: 03342 / 2 45 - 0

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