DEKRA Experten informieren - 06.03.2019

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Blinkender Bus


Blinkender Bus: Schritttempo auch für Gegenverkehr

Hält ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle, dürfen Fahrzeuge
nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) am Bus vorbeifahren, erinnern die Unfallexperten
von DEKRA. Außerdem ist dabei auf genügend Abstand zu achten, denn Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.

Was viele nicht wissen: Diese Regel gilt auch für den Gegenverkehr. Das heißt: Auch Autofahrer, die dem blinkenden Bus an einer Haltestelle entgegenkommen, müssen jederzeit anhalten können, wenn ein Fußgänger am Bus die Straße quert. Im Unterschied dazu besteht für andere Fahrzeuge ein grundsätzliches Überholverbot, wenn sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert.

Der Grund: In dieser Situation müssen Autofahrer damit rechnen, dass verspätete Buspassagiere noch schnell die Straße überqueren.

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Quelle: DEKRA


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06.03.2019

DEKRA Automobil GmbH Strausberg
Am Flugplatz 11
15344 Strausberg
Tel.: 03341/41570





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