Richtigstellung zum Thema Kulturpark - 18.07.2019

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Richtigstellung zum Thema Kulturpark
zum MOZ-Artikel vom 6.07.2019


Pressemitteilung der Stadt Strausberg vom 18. Juli 2019

Informationen zum MOZ-Zeitungsartikel vom 06.07.2019 zum Thema Veranstaltungen im Kulturpark: „Köhler zieht den Stecker“

Passage:
„Die Veranstalter Christian Schlatter, Andreas Köhler und Oliver Haller hatten sich seit Anfang des Jahres um eine Nutzungsvereinbarung für eine Teilfläche des Kulturparks zwischen Amphitheater und Strausseeufer bemüht“ […] „Weil man
denkmalschutzrechtliche Bedenken hatte, wurde am 7. Mai ein Gespräch mit dem Bauordnungsamt organisiert. Dort signalisierte Leiterin Carla Bork größtes Entgegenkommen. „Frau Bork hat gesagt, wie es schnell gehen kann. Das war eine
gute Grundlage“, sagte Christian Schlatter. „Wir gingen so auseinander, dass die Stadt als Eigentümerin diese denkmalrechtliche Genehmigung beantragt und wir mitihr eine Nutzungsvereinbarung abschließen.“

Information dazu aus dem Rathaus:
Bei dem Gespräch mit dem Bauordnungsamt, Vertretern der Stadtverwaltung, den
Veranstaltern und Frau Stadeler am 7. Mai 2019 war bei allen Beteiligten deutlich zu
spüren, dass die Umsetzung des Konzeptes mit Kleinkunst und Verpflegung im
Kulturpark das Ziel ist. Bei den Gesprächen darüber, wie es umgesetzt werden kann,
wurde vom Bauordnungsamt eindeutig gesagt, dass von den Veranstaltern ein
geeignetes Planungsbüro beauftragt werden muss und zwar im Hinblick auf
Folgendes:
- Stellung eines Bauantrages für geplante Gebäude, wie bspw. Imbisshütten,
zur Einreichung beim Bauordnungsamt
- Einreichung eines Antrages auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
insbesondere zur Durchführung von Veranstaltungen – Zur Einreichung durch
die Stadt
- Abschluss eines Flächennutzungsvertrages mit der Stadt
- Erteilung einer Genehmigung nach Grünflächensatzung

Die Information, die Stadt übernähme die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, stammt
daher, dass mit dem Bauordnungsamt vereinbart wurde, dass für alle bisher
bestätigten Veranstaltungen, für die bereits ein Flächennutzungsvertrag und eine
Erlaubnis vorliegen, die Stadt die Anträge bei der Denkmalschutzbehörde übernimmt.

Passage:
Inzwischen hatte Andreas Köhler sein Festzelt am gewohnten Platz aufgebaut, was
auf heftigen Widerspruch der Bürgermeisterin stieß. Sie forderte, es auf dem
Parkplatz zu errichten. „Ich soll meterlange Nägel durch den Beton treiben, ohne zu
wissen, wo dort Leitungen verlaufen?“ Köhler schüttelt entnervt den Kopf.“

Information dazu aus dem Rathaus:
Das Zelt wurde vor dem Drachenbootrennen errichtet.
Vertragspartner der Stadt Strausberg für die Durchführung der Veranstaltung
„Drachenboot“ im Kulturpark ist die Fabrikneu Event GbR, vertreten durch Herrn
Dornhauer und Herrn Haller. Und Herr Haller ist derjenige, der ursprünglich den
Vorschlag unterbreitet hatte, das Zirkuszelt noch in diesem Veranstaltungssommer
zu versetzen und zwar weiter weg von den Eigenheimen auf die teilweise bereits
versiegelte Fläche auf der anderen Seite des zentralen Weges zur Erschließung des
Kulturparks. Diesen Gedanken haben wir aufgenommen, um den (bei der
Durchführung von Veranstaltungen auftretenden) Konflikt mit den Anwohnern zu
entschärfen und um das Grün des Kulturparks zu schonen. Dazu hat es auch
entsprechenden E-Mail-Schriftverkehr gegeben. In den Gesprächen mit ihnen haben
wir uns dem entsprechend klar positioniert.

Nach der Auflösung des Vereins Interessengemeinschaft Kulturpark e.V. (im
Folgenden IG Kulturpark), die uns mit Schreiben vom 18.12.2018 bekannt gemacht
wurde (Posteingang: 19.12.2018) und der Kündigung des Nutzungsvertrages
zwischen der Stadt Strausberg und der Interessengemeinschaft Kulturpark e.V. vom
20.12.2018 (Posteingang: 28.12.2018) durch die IG Kulturpark wird der Kulturpark
seit Januar 2019 wieder durch die Stadt selbst betrieben. Sie ist damit nicht nur
Eigentümer, sondern auch Verwalter der Fläche. Das bedeutet u.a., dass Verträge
zur Nutzung mit der Stadt direkt (Wirtschaftsförderung) geschlossen werden müssen.
Dies ist den Nutzern bekannt und wird auch so praktiziert.
Zudem muss die Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde der Stadt angezeigt bzw.
ein Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Verschiebung
der Nachtruhe ab 22 Uhr gemäß §§ 10, 11 des Landesimmissionsschutzgesetzes
(LImschG) gestellt werden. Diese nimmt u.a. auch Anträge auf Plakatierung, Gagev-
Anzeigen (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes) sowie Anträge für
das Abbrennen von Pyrotechnik und Tombolas entgegen. Darüber hinaus
informieren unsere Mitarbeiter der Fachgruppe Ordnung und Gewerbe die
Antragssteller über die nötigen Genehmigungen und geben Hinweisblätter
(Checklisten) aus.

Herr Köhler hat jedoch weder einen Nutzungsvertrag, noch das Aufstellen des
Zirkuszeltes bei der Stadt als Eigentümerin des Kulturparks beantragt. Ohne einen
entsprechenden Nutzungsvertrag konnten die Veranstaltungen, die Herr Köhler beim
Fachbereich Bürgerdienste beantragte, nicht genehmigt werden. Auch nach
mehrfachen Hinweisen durch die Fachbereiche Technische Dienste und
Bürgerdienste erfolgte durch Herrn Köhler kein Antrag auf Flächennutzung. Auf
Nachfrage am 01.07.19 durch die zuständige Sachbearbeiterin teilte Herr Köhler mit,
dass er im Monat Juli keine Veranstaltungen durchführen wird.
Quelle: Stadtverwaltung Strausberg

18.07.2019, Strausberg

Stadt Strausberg
Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg
Tel.: 03341 / 38 11 00

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