10 km/h zu schnell in der Tempo-30-Zone - 16.01.2020

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10 km/h zu schnell in der Tempo-30-Zone
DEKRA informiert


10 km/h zu schnell in der Tempo-30-Zone - Kleiner Unterschied, große Folgen

Macht es überhaupt einen nennenswerten Unterschied, ob ein Autofahrer 10 km/h
schneller als erlaubt durch eine Tempo-30-Zone fährt oder das Tempolimit beachtet?
Dieser Frage gehen die Sachverständigen von DEKRA in ihrem Verkehrssicherheitsreport
„Kinder im Straßenverkehr“ nach. Das Ergebnis: 10 km/h mehr oder weniger können
den Unterschied machen, ob es zu einem Unfall mit Schwerverletzten kommt oder kein
Unfall passiert.

Die Ursachen für Unfälle zwischen Fahrzeugen und Fußgängern oder Radfahrern sind
vielfältig: Unaufmerksamkeit, Ablenkung, ein Kind, das einem Ball hinterherläuft, gehören
ebenso dazu wie Sichthindernisse, wie etwa parkende Fahrzeuge, Reklametafeln oder
Schaltkästen, oder die späte Erkennbarkeit durch kontrastarme Kleidung bei Dunkelheit.
In solchen Situationen spielt es eine große Rolle, ob ein Fahrzeug die zulässige
Geschwindigkeit, einhält oder überschreitet – unabhängig davon, ob 30 oder 50 km/h
vorgegeben sind.

Angenommen, ein Kind läuft in einer Tempo 30-Zone rund 13 Meter vor einem Auto auf
die Fahrbahn. Hält sich der Autofahrer genau an Tempo 30, kann er reagieren und das
Fahrzeug mit einer Vollbremsung noch genau vor dem Kind zum Stehen bringen. Anders
sieht es aus, wenn das Fahrzeug 40 km/h schnell ist. Die Strecke zum Anhalten verlängert
sich dann auf 19,3 Meter.

Das Kind würde in diesem Fall noch mit einer Geschwindigkeit von rund 35 km/h erfasst.
Schwerste bis tödliche Verletzungen sind bei diesen Geschwindigkeiten keine Seltenheit.
Fährt das Auto mit 50 km/h, würde das Kind noch innerhalb der Reaktionszeit des Fahrers,
also mit der vollen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h erfasst.

„Für Autofahrer ist es wichtig, die zulässige Geschwindigkeit einzuhalten und in Straßen
mit schwer einsehbaren Bereichen gegebenenfalls langsamer als maximal zulässig zu
fahren“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher bei DEKRA. Fußgänger sollten im Dunkeln
unbedingt auf gute Sichtbarkeit durch kontrastreiche Kleidung und Reflektoren achten
und die Fahrbahn nicht an unübersichtlichen Stellen überqueren, für Radfahrer sei zusätzlich
eine funktionierende Beleuchtung unerlässlich.

DEKRA Info
Quelle: DEKRA


» weitere Informationen

16.01.2020

DEKRA Automobil GmbH Strausberg
Am Flugplatz 11
15344 Strausberg
Tel.: 03341/41570





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