Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit - 01.04.2020

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Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit
Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) informiert

Anzeigen von Kurzarbeit sprunghaft angestiegen / Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Die wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie sind gravierend. Auf dem Arbeitsmarkt spiegelt sich das derzeit in Form eines sprunghaften Anstiegs der Kurzarbeit wider. Seit Mitte März sind im Land Brandenburg rund 14.400 Anzeigen auf Arbeitsausfall bei den Arbeitsagenturen eingegangen. In den kommenden Tagen und Wochen wird mit einer weiteren Zunahme gerechnet.

Die Firmen können unterschiedliche Wege für die Anzeige auf Kurzarbeit nutzen – Internet, Post und die Hausbriefkästen. Dadurch ist ein Teil der Anzeigen noch nicht vollständig in den IT-Systemen erfasst, so dass es derzeit auf regionaler Ebene noch keine valide Datenbasis gibt. Ende April wird die derzeit große Welle an Anzeigen statistisch erfasst vorliegen.

Jochem Freyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder): „Was wir schon sicher sagen können, ist, dass die Corona-Krise fast alle Wirtschaftsbereiche trifft, im Gegensatz zur Finanzmarktkrise vor zehn Jahren verstärkt auch die kleinen und mittleren Betriebe. Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter den Spitzenwert aus der Finanzmarktkrise noch deutlich übertreffen wird. In diesen schwierigen Zeiten ist es das erprobte Mittel der Wahl. Kurzarbeit kann täglich wechselnd von den Unternehmen eingesetzt werden, unsere Bürger behalten ihren Job und die Unternehmen halten ihre bis vor Kurzem noch so dringend gesuchten Fachkräfte an Bord. Mit einem enormen Kraftakt setzen wir aktuell zahlreiche Mitarbeiter in die entsprechenden Bereiche um. Wir werden nicht jeden Arbeitsplatz retten, aber wir werden um jeden kämpfen.“

Unternehmen können sich unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit über die allgemeinen Voraussetzungen von Kurzarbeit informieren. Im zweiten Schritt sollten sie unter der gebührenfreien Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 bei der Arbeitsagentur anrufen, um ihren jeweiligen Einzelfall klären zu lassen. Oder sie fragen ihren Steuerberater.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld
Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert. In der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 können Kurzarbeitende sich mit einer Nebentätigkeit („Minijob“) in einem systemrelevanten Bereich etwas hinzuverdienen, ohne dass das Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt. Das heißt konkret: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.500 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.500 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Als systemrelevant gelten Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft.

Jochem Freyer: „Durch die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gibt es einen Anreiz, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen lebenswichtigen Bereichen aufzunehmen. Wir bauen bis Ende dieser Woche eine Plattform auf, die unter dem Titel ‚Jobsnow‘ Arbeitsuchende und Betriebe unkompliziert zusammenbringt.“

Was genau ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld soll Arbeits- und Lohnausfall von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgleichen, der durch wirtschaftliche, unabwendbare und unvermeidbare Ereignisse eintritt. Bei „Corona“ ist das meist der Fall. Stehen die Bänder still, weil Zulieferketten unterbrochen sind oder Kunden dürfen nicht mehr in den Laden, können die Ausfallstunden durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer erhalten dann rund 60 Prozent des entfallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das soll Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis halten. Der Gesetzgeber hat zudem neu geregelt, dass Arbeitgebern die Sozialbeiträge für die Ausfallzeiten erstattet werden. Das entlastet Unternehmen zusätzlich, denn bisher mussten diese die SVBeiträge auch für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb einen Arbeits- und Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Kurzarbeitergeld können nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer beziehen. Geringfügig Beschäftigte oder Selbstständige nicht. 1xBet gehört zu den besten Buchmachern der Welt und wurde im Jahr 2007 gegründet. Der Buchmacher bietet eine Vielzahl von wunderbaren Sportmärkten zum Wetten an, sowie mehrere spannende Werbeangebote. 1xBet bietet auch einige andere Produkte an, darunter Poker, Bingo und Lotto, neben anderen Optionen. Zum Zeitpunkt des Schreibens hat 1xBet über 400.000 Benutzer aus der ganzen Welt. Weitere Neuigkeiten erfahren Sie unter ombrecasino.com . Der Zweck dieses Testberichts ist es, die verschiedenen Eigenschaften des Buchmachers zu beurteilen und festzustellen, ob 1xBet der perfekte Buchmacher für Sie ist.

Wichtig: Unternehmen müssen Kurzarbeit vorher bei der örtlichen Arbeitsagentur anzeigen. Entweder online oder per Post.
Quelle: Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)

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