Notbetreuung von Kindern gelockert - 02.04.2020

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Notbetreuung von Kindern gelockert
Landkreis hat neues Formular

28.03.2020: Nach Berlin lockert nun auch Brandenburg die Bedingungen für eine Notbetreuung von Kindern in Kitas und Schulen. Das Sozialministerium teilte am Samstag mit, dass von nun an zum Beispiel auch Kinder in die Betreuung könnten, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet. Bislang hatten nur Familien ein Anrecht auf die Betreuung, wenn beide Eltern in den Bereichen arbeiten.

Hier finden Sie das Formular des Landkreises !

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