Bei schlechter Sicht gilt: Sehen und gesehen werden - 17.10.2021

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Bei schlechter Sicht gilt: Sehen und gesehen werden
DEKRA Experten informieren


Fahren bei schlechter Sicht - Licht an, wenn’s dämmert


Herbst und Winter findet der Berufsverkehr größtenteils bei schlechten Sichtverhältnissen statt: in der Dämmerung, bei Dunkelheit, bei Regen, Nebel oder Schneefall. In diesen Monaten kommt es mehr noch als sonst auf „Sehen und gesehen werden“ an. Die Sachverständigen von DEKRA geben Hinweise, worauf es für eine sichere Fahrt bei schwierigen Sichtverhältnissen ankommt.

Licht rechtzeitig einschalten. Schon bei einsetzender Dämmerung sind Autofahrende verpflichtet, das Abblendlicht einzuschalten. Der Beginn der Dämmerung wird in der Regel mit dem Sonnenuntergang gleichgesetzt, bei trübem Wetter kann es aber schon früher sein. „Es kommt darauf an, dass das eigene Fahrzeug gesehen und nicht übersehen wird. Schon dann, wenn man selbst Objekte noch gut erkennt, aber andere bereits mit Licht fahren, ist es Zeit, das Abblendlicht einzuschalten“, sagt Andreas Schäuble, Unfallforscher von DEKRA. Es ist im Übrigen nicht erlaubt, nur mit Standlicht oder Begrenzungsleuchten zu fahren.

Auf Abblendlicht achten. Zu beachten ist auch, dass die Sensoren der Lichtautomatik auch bei den neuesten Autos Nebel nicht richtig erkennen und das Fahrzeug somit weiterhin mit Tagfahrlicht unterwegs ist. Daher sollte das Abblendlicht bei starker Sichtbehinderung wie Regen und Nebel gegebenenfalls manuell eingeschaltet werden.

Sichtweiten unter 50 Meter. Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist es Gesetzes wegen nicht erlaubt, schneller als 50 km/h zu fahren. Auch darf die Nebelschlussleuchte erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern innerorts und außerorts eingeschaltet werden. Sobald die Sichtverhältnisse sich verbessern, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet
werden.

Auf Sicht fahren: Bei jeder Form von schlechter Sicht gilt das Sichtfahrgebot. Es bedeutet: Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Etwa, wenn im dunklen Bereich hinter dem Scheinwerferkegel plötzlich ein Hindernis auftaucht. Im Extremfall können schon 60 km/h zu viel sein.
Blendung vermeiden. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrerinnen und Autofahrer rechtzeitig abblenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder in geringem Abstand vorausfährt. Aber auch gegenüber Radfahrern auf Radwegen und Fußgängern muss abgeblendet werden, wenn sie geblendet oder gefährdet werden können. Es ist auch darauf zu achten, dass eine manuell zu bedienende Leuchtweitenregulierung so eingestellt ist, dass die Blendung anderer vermieden wird.

Beleuchtung checken. Laut Lichttest sind rund 29 Prozent der Fahrzeuge mit Mängeln an der Beleuchtung unterwegs. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist dies mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. DEKRA empfiehlt, die Beleuchtung im Herbst gründlich checken zu lassen und sie danach regelmäßig zu kontrollieren.

Scheinwerfer reinigen: Auf feuchten, schmutzigen Fahrbahnen können Scheinwerfer schnell verschmutzen und die Sichtweite stark herabsetzen. Vor allem bei Schmuddelwetter empfiehlt es sich, die Scheinwerfer öfter zu reinigen.

DEKRA Info
Quelle: DEKRA


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17.10.2021

DEKRA Automobil GmbH Strausberg
Am Flugplatz 11
15344 Strausberg
Tel.: 03341/41570





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