Arbeitsagenturen führen 2G-Regel ein - 23.11.2021

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Arbeitsagenturen führen 2G-Regel ein
für persönliche Gespräche


Agentur für Arbeit Eberswalde informiert:

Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, dem 25. November 2021, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden persönlich in der Agentur für Arbeit erforderlich und möglich.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen.

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services unter: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet.
Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Eberswalde unter der Rufnummer 03334 37 1001 oder 37 2002.
Quelle: Agentur für Arbeit Eberswalde


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