Reservekanister: Nicht bis zum Stehkragen füllen - 25.05.2022

Nachrichten
Reservekanister: Nicht bis zum Stehkragen füllen
DEKRA Experten informieren


Kraftstoff im Reservekanister - Auch an die eigene Sicherheit denken


Die Kraftstoffpreise befinden sich weiterhin im Höhenflug. In grenznahen Regionen kann es sich lohnen, den Tank jenseits der Landesgrenzen um einiges günstiger zu füllen als an der heimischen Zapfsäule. Wer beim Tankstopp auch gleich einen Reservekanister füllen will, darf dabei allerdings verschiedene Vorschriften und Hinweise nicht außer Acht lassen, erinnern die Sachverständigen von DEKRA.

„Wer Kraftstoff im Fahrzeug mitnimmt, muss immer auch an die eigene und die Sicherheit der Mitfahrenden denken“, warnt Thomas Schneider, Gefahrgutexperte bei DEKRA. Er empfiehlt, nicht mehr als zehn Liter mitzunehmen und den Kanister möglichst weit entfernt von den Insassen im Kofferraum zu verstauen. „Eine gute Befestigung ist wichtig,
damit der Kanister während der Fahrt nicht verrutschen kann und durch Spitzen oder Kanten anderer Gepäckstücke beschädigt werden kann.“

Laut den internationalen Gefahrgutvorschriften dürfen zwar bis zu 240 Liter Kraftstoff von Privatpersonen in Ersatzkanistern mit Einzelfassungsräumen von maximal 60 Litern befördert werden. Häufig sind aber auch noch nationale Regelungen sowie zollrechtliche Vereinbarungen zu berücksichtigen. In Deutschland muss zum Beispiel ab einer Menge von 20 Litern Kraftstoff das Kennzeichen „Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ beachtet werden.

Die Mitnahmegrenzen von Kraftstoff liegen in den Nachbarländern in der Regel zwischen 5 und 25 Litern. In Österreich zum Beispiel dürfen bis zu 10 Liter Treibstoff in einem feuerfesten Reservekanister mitgeführt werden. Bei der Einfuhr von Kraftstoff aus einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz bleiben 10 Liter in einem tragbaren Reservekanister zollfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw oder Motorrad eingeführt wird und der Kraftstoff nur
für das Fahrzeug verwendet wird, mit dem er eingeführt wird.

Für den Transport dürfen nur geeignete Behälter guter Qualität verwendet werden, die dicht verschließbar sowie transportstabil sind. „Benutzen Sie nur Kanister, die für den Kraftstofftransport hergestellt wurden. Das Abfüllen in Wasserkanister, Wasserflaschen oder ähnlichem erfüllt die Sicherheitsanforderungen in der Regel nicht.

DEKRA Info
Quelle: DEKRA


» weitere Informationen

25.05.2022

DEKRA Automobil GmbH Strausberg
Am Flugplatz 11
15344 Strausberg
Tel.: 03341/41570





Werbung
^