Wenn Strausberger Bürgerinnen und Bürger verhindert sind, in Ihrem Wahllokal am 24.09.2017 zu wählen, können sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl in Strausberg, erteilt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Strausberg, durch einen schriftlichen oder persönlichen (nicht: telefonischen) Antrag.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- per E-Mail: unter Nutzung der Anschrift:
buergerbuero@stadt-strausberg.de
- per Fax: (03341) 38 14 36
- oder mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (Rückseite) per Post
Der Antrag muss die persönlichen Angaben (Name, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum) enthalten und sofern Sie ihn an eine andere Anschrift geschickt bekommen möchten, ebenfalls auch diese Anschrift. Beachtet werden sollte, dass jeder für sich persönlich diesen Antrag stellen muss.
Wie gewohnt ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Strausberg wieder ein Briefwahlbüro eingerichtet. Wer seine Wahl direkt im Briefwahlbüro treffen möchte, dem seien vor allem die bürgerfreundlichen täglichen Öffnungszeiten ans Herz gelegt, um längere Wartezeiten zu den stärker frequentierten Verwaltungssprechzeiten (dienstags und donnerstags) zu vermeiden.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Bei Rückfragen kann das Bürgerbüro unter folgender Rufnummer erreicht werden: (03341) 38 12 10.
Wahlberechtigte Strausberger Bürger, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können mit einem gültigen Personaldokument in ihrem Wahllokal wählen gehen. Unter der Rufnummer (03341) 38 11 21 erhalten Sie Auskünfte zur Wahlbenachrichtigungskarte und zu den entsprechenden Wahllokalen.