Jetzt Anträge einreichen - 05.10.2017 | Fotogalerie
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Förderprogramme für Kindertagesbetreuung
Auf Bundes- und Landesebene laufen derzeit drei unterschiedliche Förderprogramme zur Verbesserung der Bedingungen im Bereich der Kindertagesbetreuung.

Landrat Gernot Schmidt erklärt hierzu:
„Das Thema frühkindliche Bildung hat im politischen Raum deutlich an Bedeutung gewonnen. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden die Weichen für seine spätere Entwicklung gelegt. Daher begrüße ich ausdrücklich, die aktuellen Initiativen von Bundes und Landesebene zur Verbesserung der Bedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen und werbe bei allen Trägern von diesen Förderleistungen Gebrauch zu machen.“

Der Jugendhilfeausschuss hatte in einer Sitzung am 13. September über die aktuellen Fördermöglichkeiten beraten und darüber informiert, dass die Anträge ab sofort bei den jeweiligen Stellen eingereicht werden können.


1. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (U6-Ausbau) im Land Brandenburg (Projektförderung)

- Ziel: Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt
- Abschluss der Baumaßnahme bis zum 30. Juni 2022
- Bagatellgrenze: 30.000 € für Kitas, 5.000 € für Kindertagespflege
- Höchstsumme der Förderung: 249.000 €
- Link: www.ilb.de


2. Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018-2019 im Land Brandenburg (Projektförderung)

- Ziel: Modernisierungsmaßnahmen oder bauliche Anpassungen von Kindertageseinrichtungen
- Abschluss der Baumaßnahme bis zum 31. Juli 2019
- Link: www.ilb.de
- Bagatellgrenze: 5.000 €
- Höchstsumme der Förderung: 150.000 €


3. Projekt „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ 2017-2020

- Ziel: Stärkung der Eltern in der Erziehungskompetenz, Weiterentwicklung der pädagogischen Ansätze und Konzepte, inklusiver Kindertagesstätten, Kooperation mit Anbietern familienunterstützender Dienste und Leistungen in der Region
- Antrag ist mit Kosten- und Finanzierungsplan, Situationsanalyse, Programmziele, Einbindung der Eltern, Aufgabenprofil der Fachkraft beim Jugendamt einzureichen
- personelle Unterstützung in Kiez-Kitas
Förderumfang: 0,5 bis 1 Stellen, Sachmittel (max. 20 % der Personalkosten) max. 4.000 € je Monat
Im Jahr 2017 sind für den Landkreis Märkisch-Oderland bis zu 120.000 Euro und für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich bis zu 360.000 Euro vorgesehen.
- Link: https://mbjs.brandenburg.de


Die Zuwendungsbescheide werden bis zum 31.12.2018 vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erlassen.



Hintergrund: Die Umsetzung des Konzepts „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ erfolgt durch das jeweilige Jugendamt. Das Land Brandenburg gewährt einen Zuschuss zur Weiterleitung an die Träger der teilnehmenden Kindertagesstätten. In den Jahren 2017 bis 2018 stehen hierfür Landesweit 6,6 Millionen Euro zur Verfügung. Für die kontinuierliche personelle Verstärkung der Kindertagesstätten kommen – je nach Schwerpunktsetzung – neben ausgebildeten Erzieherinnen beispielsweise auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilpädagogen, Elternbegleiter, Sportpädagoginnen oder andere fachlich sowie persönlich geeignete Personen mit besonderen Qualifikationen und Kompetenzen entsprechend dem jeweils gewählten Arbeitsschwerpunkt in Frage.

Wann: 05.10.2017

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Landkreis MOL

Landkreis Märkisch-Oderland Puschkinplatz 12 15306 Seelow

Tel.: 03346 8500



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