Vereinfachtes Verfahren - 01.11.2017 | Fotogalerie
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Vereinfachtes Verfahren
Rechtsanspruch für Kindertagesstätten
Ab 1. November 2017 treten im Landkreis Märkisch-Oderland Vereinfachungen bei der Unterbringung von Kindern in Kindertagesstätten in Kraft.

Für Leistungen innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanspruchs genügt von nun an der Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der jeweiligen Kindertagesstätte. Eine gesonderte Antragsstellung beim Landkreis ist nicht länger notwendig.

Auch weiterhin einzureichen sind Anträge:
- über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus,
- für Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden
- für Kinder mit Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII
(Kita außerhalb der Wohnortgemeinde)

Der neue Antrag für den bedingten Rechtsanspruch Kitabetreuung steht auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland im Bereich Bürgerservice zur Verfügung.

Für Rückfragen wenden Sie sich unter der Telefonnummer 03346 850 6404 an die Mitarbeiter des Fachdienstes Kindertagesbetreuung des Jugendamtes Märkisch-Oderland.

Hintergrund:

Gemäß § 24 (1) SGB VIII i.V.m. § 1 (2) Kindertagesstättengesetz (KitaG) haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten.

Bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und in der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe besteht ein Rechtsanspruch, wenn es die familiäre Situation erfordert (beispielsweise bei Erwerbstätigkeit, Abwesenheit wegen Erwerbssuche, Aus- und Fortbildung der Eltern).

Der Rechtsanspruch liegt für Kinder bis zur Einschulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden.

Wann: 01.11.2017

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Landkreis MOL

Landkreis Märkisch-Oderland Puschkinplatz 12 15306 Seelow

Tel.: 03346 8500



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