Seit 1. Oktober 2017 brauchen die Piloten von Drohnen einen Kenntnisnachweis gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO § 21), umgangssprachlich als Drohnenführerschein bekannt. Entscheidendes Kriterium für die Führerscheinpflicht ist die maximale Startmasse: Sobald zwei Kilo insgesamt überschritten werden, geht es nicht ohne Nachweis.
Die Verordnung gilt für gewerbliche und auch private Einsätze. Die DEKRA Akademie bietet in Kooperation mit Droneparts.de drei verschiedene Schulungskonzepte an: Fast Track, Silver und Gold Workshop, je nach Vorwissen der Piloten. Der Lehrplan reicht von den rechtlichen Grundlagen über Flugphysik bis zu Notfallmanövern im Ernstfall. Im zweitägigen „Gold Workshop“ für Anfänger werden auch praktische Flugerfahrungen vermittelt. Aktuelle Schulungsstandorte sind: Berlin, Braunschweig, Dortmund, Hamburg, Köln, Leipzig, Mörfelden-Walldorf, München, Nürnberg, Saarbrücken und Weinsberg.
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