Wer auf der Mittelspur einer dreispurigen Autobahn nach einem leichten Auffahrunfall bewusst aussteigt und im Anschluss dadurch verletzt wird, dass er entweder von einem anderen Fahrzeug erfasst oder durch ein weiteres auffahrendes Fahrzeug zwischen seinem und dem erstauffahrenden Fahrzeug eingeklemmt wird, haftet zu 20% für den Schaden mit (Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.6.2013, Az.: 1 U 136/12)
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