die Stadtverwaltung Strausberg sucht Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter sowie Beisitzer für alle 27 Wahllokale und Briefwahllokale im Stadtgebiet.
Am 25. Februar 2018 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Strausberg statt. Die etwaige Stichwahl ist für den 11. März 2018 vorgesehen.
Was muss ein Wahlhelfer genau tun? - im Wesentlichen:
- Prüfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel,
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurnen,
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis,
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe und Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr.
Wahlhelfer brauchen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch das 16. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht besitzen. Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig. Es besteht auch keine Verpflichtung, bei einer Anmeldung zukünftig bei weiteren Wahlen zu helfen. Als Aufwandsentschädigung erhalten sie ein Erfrischungsgeld.
Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Kollegen, Freunden und Bekannten in einem Wahllokal versuchen wir selbstverständlich zu berücksichtigen. Interessierte und wahlberechtigte Bürger/innen melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Strausberg, Fachbereich Zentrale Dienste, Hegermühlenstraße 58, Telefon (03341) 38 11 21 oder per E-Mail (lena.gerbrecht@stadt-strausberg.de) an.