Wettbewerb eröffnet - 28.04.2018 | Fotogalerie
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Wettbewerb eröffnet
Innovationspreis-Jahrgang 2018
Innovative Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg können sich ab sofort bis zum 07.07.2018 bewerben

Bereits zum 35. Mal können Bewerber/innen ihre Innovationen zum Wettbewerb um einen der ältesten und renommiertesten Preise seiner Art einreichen. 1984 zunächst in West-Berlin aus der Taufe gehoben, bietet der Innovationspreis seit 1992 gemeinsam mit Brandenburg Unternehmen, Start-ups, Wissenschaftseinrichtungen, Forscher/innen, Handwerker/innen sowie Entwickler/innen aus der Hauptstadtregion die Chance 10.000 EUR zu gewinnen. Bis zu fünf Preisträgerinnen und Preisträger können auch 2018 wieder von einer unabhängigen Jury ausgezeichnet werden.

Gefragt sind Ideen aus den Clustern „Gesundheitswirtschaft“, „Energietechnik“, „IKT, Medien und Kreativwirtschaft“, „Optik und Photonik“ sowie „Verkehr, Mobilität und Logistik“ sowie den Querschnittsthemen: Clean Technologies, Werkstoffe/Materialien, Produktions- und Automatisierungstechnik sowie Sicherheit. Der Innovationspreis ist von Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, und Albrecht Gerber, Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, ausgelobt.

Was wird prämiert?
Der Innovationspreis wird für Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsinnovationen einschließlich nichttechnischer Innovationen wie Organisations- und Marketingkonzepte sowie Geschäftsmodelle verliehen, die einem hohen Anspruch genügen und gute bis sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben. Der Innovationspreis Berlin Brandenburg ist eng verzahnt mit der „Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg“ (innoBB). Damit soll beispielhaft die Innovationsfähigkeit der Berliner und Brandenburger Wirtschaft und Wissenschaft einem breiten Publikum, auch über die Ländergrenzen hinaus, demonstriert werden.

Wer kann sich um den Innovationspreis 2018 bewerben?
Voraussetzung für eine Bewerbung um den Innovationspreis ist, dass die Umsetzung und Verwertung der Innovation in der Region Berlin Brandenburg erfolgt bzw. angestrebt wird – also Umsetzung, Verwertung, Produktion und Vermarktung. Falls die Innovation außerhalb dieser Bundesländer entstanden ist, muss die Umsetzung und Verwertung in der Region Berlin Brandenburg bereits begonnen worden oder die Vorbereitung hierfür nachweislich im Gange sein. Die Umsetzung, Verwertung, Produktion und Vermarktung darf grundsätzlich nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers ist erforderlich.

Eine unabhängige Jury sichtet und bewertet die eingereichten Bewerbungen. Deren Mitglieder wurden von den Ländern berufen.

Über den Innovationspreis
Am 30. November 2018 werden die bis zu fünf Preisträgerinnen und Preisträger in Berlin geehrt. Diese erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 EUR. Der Innovationspreis Berlin Brandenburg wird jährlich von den Wirtschaftsverwaltungen der Länder Brandenburg und Berlin ausgelobt. Mit der Einbindung von Wirtschaftsunternehmen als „Private Partner“ war und ist der Preis auch ein Preis der Wirtschaft für die Wirtschaft. Mehr als 150 Preisträger wurden in den vergangenen 34 Jahren bereits für ihr herausragendes und innovatives Schaffen ausgezeichnet.
Mehr Informationen unter: http://www.innovationspreis.de...
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