Fürstenwalde – Auf Initiative der Stadt Fürstenwalde wird erstmalig die legale Möglichkeit geschaffen, Hunde in einem Brandenburger Wald in einer eingezäunten Waldfläche frei laufen zu lassen.
Die Stadt will Hundebesitzern auf eigenen Flächen die Möglichkeit geben, abweichend vom geltenden Leinenzwang im Wald, ihre Tiere frei laufen zu lassen.
Voraussetzung war eine Freigabe der Fläche als Hundeauslaufplatz auf Grundlage des Brandenburger Waldgesetzes durch die zuständige Oberförsterei Erkner. Die dafür erforderliche Allgemeinverfügung ist am 4. April im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht worden und damit in Kraft. Betroffen sind insgesamt vier Teilflächen „An der Ulanenkaserne“, „An der alten Poststraße“ und „Am Trebuser See“, in denen Hunde in eingezäunten Arealen herumlaufen dürfen. Im Gegenzug und um mögliche Konflikte zu minimieren, musste hierfür das sonst geltende Betretungsrecht eingeschränkt werden (Sperrung von Waldflächen).
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
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