Arbeitsamt informiert - 12.04.2018 | Fotogalerie
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Arbeitsamt informiert
Volljährige Schulabgänger und Kindergeld
Volljährige Schulabgänger müssen sich in der Regel nicht arbeitslos melden, um weiter Kindergeldanspruch zu haben

Der letzte Schultag naht – und viele Eltern fragen sich: Muss sich mein volljähriges Kind arbeitslos melden, damit wir weiterhin Kindergeld bekommen? Deshalb klärt die Arbeitsagentur auf: Wer innerhalb von vier Monaten nach Schulende eine betriebliche oder schulische Ausbildung beziehungsweise ein Hochschulstudium aufnimmt, muss sich nicht arbeitslos melden. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen. Gleiches gilt für volljährige Schulabgänger, die innerhalb der vier Monate ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr beginnen.

Für alle, die noch keine konkreten Zukunftspläne haben, gilt: Während der Sommermonate sollten alle schriftlichen Nachweise gesammelt werden, die die eigenen Bemühungen um eine Lehrstelle, ein Studium oder eine sonstige Ausbildung belegen. Dies können beispielsweise Bewerbungen oder schriftliche Korrespondenz mit Betrieben sowie Bewerbungen auf einen Studienplatz sein.
Auf Aufforderung der Familienkasse müssen die kindergeldberechtigten Eltern diese Nachweise der Familienkasse vorlegen und diese über die weiteren Pläne des Kindes unterrichten, um den Anspruch auf Kindergeld zu behalten.

Grundsätzlich besteht für alle Kinder von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Für volljährige Kinder kann dieser bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterbestehen, wenn das Kind eine Berufsausbildung ausübt oder bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet ist. Auch deshalb rät die Arbeitsagentur allen Schulabgängern, die noch keinen Ausbildungsplatz sicher haben, sich so bald wie möglich bei der Berufsberatung ausbildungssuchend zu melden.

Umgehend bei der Arbeitsagentur melden sollte man sich zudem, sobald sich abzeichnet, dass der Zeitraum von vier Monaten überschritten wird – etwa im Falle einer Studienplatzabsage oder wenn es mit dem avisierten Ausbildungsplatz doch nicht klappt.
Mehr Informationen unter: http://www.familienkasse.de...

Wann: 12.04.2018

Klosterstraße 1,
Strausberg



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