Neue Perspektiven - 30.04.2018 | Fotogalerie
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Neue Perspektiven
Flurbereinigungs-Verfahren im Oderbruch
Die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landes Brandenburg, das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Fürstenwalde, bereitet derzeit den Anordnungsbeschluss für ein neues Flurbereinigungsverfahren im Oderbruch vor, die „Flurbereinigung Letschin“.

Die Flurbereinigung ist in allen Regionen Deutschlands - insbesondere auch in den ostdeutschen Bundesländern - ein starkes Instrument der ländlichen Entwicklung und wird in Brandenburg erfolgreich eingesetzt. Sie hat sich im Laufe der vergangenen 25 Jahre zu einem zentralen Element einer zukunftsorientierten Landentwicklung entwickelt. An den Verfahren zur Bodenordnung sind hierzulande gegenwärtig über 38.000 Verfahrensteilnehmer wie Landwirtschaftsbetriebe, private Landbesitzer und Kommunen beteiligt. In ihrem Interesse und in Übereinstimmung mit dem Auftrag des Flurbereinigungsgesetzes und des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes werden zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und zur Auflösung von Landnutzungskonflikten Eigentumsflächen neu geordnet und zusammengelegt, deren Erschließung gesichert und Verbesserungen am landwirtschaftlichen Wegenetz ermöglicht. Von den seit 1992 angeordneten 173 großflächigen Bodenordnungsverfahren mit einer Gesamtfläche von 285.000 Hektar konnte bereits in 78 Verfahren (101.000 Hektar) die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse erreicht werden.



Schwerpunkt im Land Brandenburg

Ein Schwerpunkt der Bodenordnung im Land Brandenburg ist das Oderbruch im Landkreis Märkisch-Oderland. Es zeichnet sich durch fruchtbare Auelehmböden mit vorwiegender Ackernutzung aus und ist das größte geschlossene Flußpoldergebiet in Deutschland. Die Bewirtschaftung ist in hohem Maße von der Entwässerung durch ein umfangreiches, künstlich angelegtes Grabensystem mit Schöpfwerken abhängig, die das Wasser aus dem tiefer gelegenen Oderbruch in die höher gelegene Oder pumpen müssen. Die Böden mit hohen Anteilen von Auentonen und Auenlehm sind bei feuchten Witterungsverhältnissen nur schwer zu befahren. Ein gut ausgebautes Wegenetz zur Bewirtschaftung der Ackerschläge ist für die landwirtschaftlicher Betriebe deshalb in diesem Gebiet besonders wichtig. Wege, die noch von den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der DDR gebaut wurden, sind in hohem Maße erneuerungsbedürftig. Durch umfassende Meliorationsmaßnahmen im Oderbruch erfolgte eine grundlegende Umgestaltung des Landschaftsraumes.

2015/2016 wurde durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf) eine umfassende Analyse des Konfliktpotenzials, der Struktur und der Standortbedingungen im Untersuchungsraum der Vorarbeiten Letschin vorgenommen, um die Möglichkeiten einer Flurbereinigung festzustellen. Danach wirken sich neben dem schlechten baulichen Zustand des Wegenetzes insbesondere die eigentumsrechtlichen Konflikte auf die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe aus. Etwa 19 Kilometer Wege und knapp 16 Kilometer Gräben befinden sich auf privatem Grund und Boden. Ein Drittel aller Flurstücke sind tatsächlich und rechtlich nicht erschlossen. Zudem bedürfen die im Rahmen des Sonderprogramms Oderbruch des Landesamts für Umwelt vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Abflussprofils ausgewählter Gräben entsprechende eigentumsrechtliche Regelungen, die im Flurbereinigungsverfahren herbeigeführt werden können.

Durch die Flurbereinigung können derartige Konflikte nachhaltig und zugleich kostensparend behoben werden. Die zehn bis fünfzehnjährige Bearbeitungsdauer ist auch eine Investition in die Zukunft. Den gesetzlichen Regelungen entsprechend werden die dabei entstehenden Kosten durch das Land Brandenburg (Verfahrenskosten wie Verwaltungs- und Planungsleistungen, Vermessungshauptkosten) und die Teilnehmergemeinschaft (TG) (Ausführungskosten wie Kosten für den Wegebau, Vermessungsnebenkosten, Verwaltungskosten der TG) getragen. Die Kosten der TG werden mit Bundes- und Landesmitteln nach der Flurbereinigungsrichtlinie des Landes Brandenburg gefördert.

Das geplante Flurbereinigungsverfahren Letschin liegt entlang der Oder in der Gemeinde Letschin. Es wird auf einer Fläche von 3.187 Hektar angeordnet und schließt die Lücke zwischen dem bereits beendeten Verfahren Groß Neuendorf und dem im Jahr 2016 angeordneten Verfahren Zechin. An dem Verfahren Letschin werden mehr als 400 Grundstückseigentümer beteiligt sein, die sich auf Einladung des LELF zu einer Aufklärungsveranstaltung am 12. Juni 2017 über die Gründe für die Verfahrensanordnung, Verfahrensziele, voraussichtlich entstehende Kosten und den geplanten Verfahrensablauf informieren konnten.

Im Oderbruch wurden bislang zwölf Feldlage- und zwei Ortslageverfahren angeordnet (s. Karte), von denen fünf erfolgreich beendet und weitere drei bereits weitgehend abgeschlossen werden konnten.


Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg




Wann: 30.04.2018

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Land Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

Tel.: 0331/866-1208



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