Pflanzenschutz - 03.05.2018 | Fotogalerie
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Pflanzenschutz
Auf Schutz von Honigbiene & Co. achten
Die Blüte vieler wichtiger Trachtpflanzen für die Honigbiene wie Obstkulturen und Raps hat begonnen oder steht unmittelbar bevor. Die Honigbiene ist als Bestäuberinsekt sehr bedeutsam und leistet – wie auch viele Wildbienenarten und Hummeln – hervorragende Dienste bei der Ertragsbildung der Kulturpflanzen. Allerdings sind jetzt auch viele Schadorganismen aktiv. Bei unumgänglichen Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte von Kulturpflanzen ist dem Schutz der Honigbiene und anderer Blütenbesucher besondere Aufmerksamkeit zu widmen, darauf weist der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hin.

Auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sollte während der Blüte der Kulturen möglichst verzichtet werden. Unbedingt notwendige Anwendungen werden am besten außerhalb des täglichen Bienenflugs durchgeführt. Ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte von Kulturpflanzen unbedingt notwendig, zum Beispiel gegen Monilia-Spitzendürre und -Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst, den Sclerotinia-Pilz oder Schotenschädlinge in Raps, sind die Regelungen zum Bienenschutz konsequent einzuhalten. Diese gelten uneingeschränkt für Pflanzenschutzmittelanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich.



Bienenschutz und Gute fachliche Praxis

Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, wie Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind zwingend einzuhalten.

Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.



Tankmischungen von Pflanzenschutzmitteln

Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen geboten! Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können wegen der sich addierenden Wirkung nicht als bienenungefährlich betrachtet werden. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden können die Bienengefährlichkeit erhöhen. Unbedingt einzuhalten sind die Regelungen der Bienenschutzverordnung und die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.



Vorsicht bei der Aussaat von Sommerkulturen mit gebeiztem Saatgut

Beim Einsatz von Saatgut, das mit Insektiziden gebeizt wurde, ist Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik ist zu achten. Die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandeltem Maissaatgut ist nach wie vor verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt auch für weitere Kulturen wie Raps, einschließlich Sommerraps, und Getreidearten.



Vermeidung von Rückständen im Honig

In einigen Fällen wurden in den letzten Jahren Pflanzenschutzmittelrückstände in Honig gefunden. In Einzelfällen kam es zu Rückstandshöchstmengenüberschreitungen, sodass der Honig nicht mehr vermarktungsfähig war.

Im Raps sollten daher Acetamiprid-haltige Pflanzenschutzmittel (Mospilan SG, Danjiri) trotz Einstufung als bienenungefährlich (B4) nach Möglichkeit nur vor der Blüte eingesetzt werden. Die Anwendung dieser Mittel in Kombination mit Netzmitteln ist verboten. Der optimale Zeitraum für die Bekämpfung des Rapsglanzkäfers liegt im Vorblütebereich. Es ist in jedem Fall zu prüfen, inwiefern Behandlungen mit Insektiziden zur Rapsblüte vermeidbar sind. Bei unverzichtbaren Blütespritzungen im Raps ist der Einsatz von Droplegdüsen wünschenswert, um einen direkten Kontakt mit der Blüte und damit auch blütenbesuchenden Insekten zu vermeiden. Um Rückstände im Honig zu vermeiden, sollte auch der Einsatz Glyphosat-haltiger Herbizide auf blühende Pflanzen vermieden werden.


Eine gute Kommunikation zwischen dem Landwirt oder Gärtner und den in der Umgebung wirtschaftenden Imkern gewinnt zunehmend an Bedeutung und sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Das ist nicht nur im Sinne der Bienengesundheit und des Verbraucherschutzes wünschenswert, sondern auch als vertrauensbildende Maßnahme.

Ansprechpartner: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst, Dr. Jens Zimmer, Telefon: 0335/ 606 76 21 05

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt
und Landwirtschaft des Landes Brandenburg


Wann: 03.05.2018

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Land Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

Tel.: 0331/866-1208



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