Rechtzeitig einreichen - 07.07.2018 | Fotogalerie
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Rechtzeitig einreichen
Anträge auf Berufs-Ausbildungs-Beihilfe (BAB)
Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen. Wichtig ist, den Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung zu stellen, damit BAB ab dem Beginn der Ausbildung gezahlt werden kann.

Das geht jetzt auch online.

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, dann können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

BAB wird nur auf Antrag gezahlt. Dieser kann unter www.arbeitsagentur.de/meine-eservices rund um die Uhr online gestellt werden. Das spart Zeit und Portokosten. Und man erhält bereits beim Ausfüllen wichtige Informationen über erforderliche Angaben und einzureichende Unterlagen.

Wer keinen Internetzugang hat, der kann den Antrag telefonisch bei der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 anfordern und postalisch an die Agentur für Arbeit Cottbus senden, die alle Anträge aus Ostbrandenburg bearbeitet. Die Postanschrift lautet: Agentur für Arbeit Cottbus, 03039 Cottbus.

Hinweis: Über Fördermöglichkeiten bei schulischen Ausbildungen informiert das Amt für Ausbildungsförderung.

Wann: 07.07.2018

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Arbeitsagentur Frankfurt (Oder)

Heinrich-von-Stephan-Straße 2 15236 Frankfurt (Oder)

Tel.: 0800 / 4 5555 00



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