Worauf ist zu achten beim Weihnachtsshopping im Internet - 12.12.2019 | Fotogalerie
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Worauf ist zu achten beim Weihnachtsshopping im Internet
die Sparkasse MOL informiert
PRESSE-INTERVIEW der Sparkasse Märkisch-Oderland zu dem Thema: Weihnachtsshopping im Internet - Worauf müssen Sie achten" - „Presse“ sprach mit Falk Hoffmann, Leiter des Bereiches Vorstandsstab

Frage: In den letzten Wochen war immer wieder die Rede von Änderungen beim Online-Shopping. Was hat sich verändert und was muss ich jetzt tun?
Die Änderungen betreffen alle, die mit ihrer Kreditkarte im Internet einkaufen. Denn nach und nach wird das sogenannte 3D Secure-Verfahren Pflicht beim Online-Shopping. Immer mehr Händler schalten dieses Sicherheits-Plus schon jetzt bei sich frei. Das Verfahren verhindert, dass Betrüger, die Ihre Kreditkartendaten ergaunert haben, damit auf illegale Shopping-Tour gehen können. Künftig müssen Sie sich doppelt ausweisen, wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte im Internet bezahlen. Sie benötigen dafür neben den Kartendaten auch ein weiteres Beweismittel als Nachweis, dass Sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen. Das ist bei den Sparkassen die App „S-ID Check“ auf Ihrem Smartphone. Die App meldet sich künftig automatisch, wenn Ihre Kreditkarte im Netz für eine Zahlung eingesetzt wird – die Freigabe erteilen Sie ganz einfach per Fingerabdruck oder Passwort. Bei Fragen zum „S-ID Check“ wenden Sie sich bitte an unserer Mitarbeiter.

Frage: Muss ich mich dann auch im Laden doppelt ausweisen?
Nein! Bei Zahlungen im Einzelhandel ändert sich nichts. Die neue Richtlinie sieht die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vor. Zwei Faktoren müssen also beweisen, dass es Ihre Karte ist und Sie berechtigt sind, mit ihr zu bezahlen. Wenn Sie im Laden an der Kasse stehen, ist einer dieser Faktoren der „Besitz“ der Karte, also die Tatsache, dass Sie sie in der Hand halten. Der zweite Faktor ist „Wissen“ – nämlich die PIN, die nur Sie kennen und die Sie eingeben müssen. Falls Sie noch eine Kreditkarte haben, bei der Sie an der Kasse Ihre Zahlung mit Unterschrift bestätigen, können Sie diese wie gewohnt bis zum Verfallsdatum weiterverwenden. Mit der neuen Karte bekommen Sie dann auch eine PIN.

Frage: Ändert sich auch etwas, wenn ich nicht mit Kreditkarte, sondern per Überweisung bezahle?
Sie müssen sich künftig beim Login in Ihr Online-Banking spätestens alle 90 Tage mit einer TAN zusätzlich identifizieren.

Frage: Kann ich noch etwas tun, um in der Vorweihnachtszeit keine bösen Überraschungen zu erleben?
Schauen Sie bei E-Mails, die vermeintlich von Ihrer Sparkasse kommen, genau hin, was dort verlangt wird. Wir werden Sie niemals nach persönlichen Daten, Zugangsdaten, PINs oder TANs fragen – übrigens auch nicht am Telefon. Sie müssen uns auch keine Personalausweiskopien schicken oder Test-Überweisungen durchführen. All das sind typische Maschen von Betrügern. Verraten Sie auch niemandem Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking und geben Sie Ihre girocard oder Kreditkarte nicht aus der Hand. Und ganz wichtig: Wenn es ein Problem gibt, melden Sie sich zeitnah bei unseren Mitarbeitern oder beim zentralen Sperr-Notruf 116 116. Seien Sie wachsam, wenn Sie im Internet unterwegs sind – aber genießen Sie vor allem auch die besinnliche Zeit

Wann: 12.12.2019,
Strausberg

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Sparkasse Märkisch Oderland

Große Straße 2-3, 15344 Strausberg

Tel.: 03341 / 340-0



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