Nachtflugsamstage in Strausberg - 27.10.2005 | Fotogalerie
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Nachtflugsamstage in Strausberg
Nachtflüge muß das sein ?
Wann und warum gibt es auf dem Strausberger Flugplatz Nachtflüge, welche Konditionen haben die Piloten ?
Mehr Informationen unter: http://www.flugplatz-strausberg.de...

Nachtflugsamstage in EDAY – warum und wann ?

Ein Privatpilot erwirbt als erstes eine Lizenz, die ihn berechtigt, am Tage und in der Dämmerung, d.h. eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang, bzw. eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang, nach Sichtflugbedingungen zu fliegen.

Will er nachts nach Sicht fliegen, braucht er, nachdem er eine gewisse Flugerfahrung hat, eine zusätzliche Qualifikation, theoretisch und fliegerisch, die in seine Lizenz eingetragen wird. Das diese notwendig ist, kann auch ein Nichtflieger nachvollziehen. Einige kleine Stichpunkte: ein neuer Cockpiteindruck mit Instrumentenbeleuchtung und schwacher Beleuchtung zum Kartenlesen, andere Anforderungen an die Sichtnavigation („nachts sind alle Katzen grau“), teilweises Fliegen nach Instrumenten, anderes Schätzen der Abfanghöhe zur Landung, Flugplanpflicht bei Streckenflügen usw.



Hat er dann seine Berechtigung, muß er sich fit halten. Will er nachts fliegen, schreibt der Gesetzgeber ihm in der 90-Tage-Regel eine bestimmte Anzahl von Landungen vor.



Für den Privatpiloten entstehen bei der Nachtfliegerei auch auf einem Verkehrslandeplatz erhebliche zusätzliche Kosten. Der Platz muß mit Personal geöffnet werden, die Befeuerung der Bahn und des Anflugs „zieht Strom“. Leicht ist er bei einer Stunde Platzrunden bei seinem an sich schon „teuren“ Hobby mit rund 100 € an Zusatzkosten dabei.



Hier liegt auch einer der Gründe, warum sich ca. acht Brandenburger Verkehrslandeplätze, auch Strausberg, 2005/2006 entschlossen haben, einmal im Monat in der „Zeit der kurzen Tage“ den Piloten, ohne diese Zusatzkosten eine Nachtflugmöglichkeit zu geben. Da „Übung den Meister macht“, kann hier mehr als das vorgeschriebene Minimum trainiert werden und die Sicherheit wird erhöht.



Natürlich wird, auch gerade in Strausberg, auf ein gutes Verhältnis zu den Flugplatzanrainern geachtet. Nachtflug zu diesen Bedingungen findet einmal im Monat nur bis 22°° Uhr statt. Strausberg gestattet, weitergehend als andere Verkehrslandeplätze, Platzrundenflüge in der Zeit von 20°° bis 22°° Uhr nur für Luftfahrzeuge, die einen erweiterten Lärmschutz testiert bekommen haben.



Nachtflugsamstag SunsetEDAY (UTC)


29.10.05 15:42 Uhr
26.11.05 14:59 Uhr
28.01.06 15:39 Uhr
26.02.06 16:33 Uhr
25.03.06 17:26 Uhr


Nachtflugbetrieb ist zu folgenden Konditionen möglich:


· Betriebszeit bis 22°° Uhr LT
· Landeentgelt entsprechend der Entgeltordnung EDAY
· Kein Entgelt für PPR
· Kein Entgelt für die Nutzung der Lichtlandeanlage
· Von 20°° bis 22°° Uhr LT werden im Platzrundenverkehr nur Flugzeuge mit erweitertem Lärmschutz akzeptiert
· Keine Voranmeldung erforderlich
· Übernachtungen für Piloten werden durch Mitarbeiter Bodenaufsicht vermittelt und sind auch im Abfertigungsgebäude möglich
Pilotenruheräume: Einzelzimmer 20€, Doppelzimmer 25€
(bitte mit Voranmeldung bei der Bodenaufsicht)

Imbiss- und Getränkeversorgung unmittelbar am Abfertigungsgebäude/Tower ist gewährleistet.

Weitere Informationen:
Service 03341/312270 * fsg@flugplatz-strausberg.de

Flugleitung 03341/312274 * flugleitung@flugplatz-strausberg.de




Flugplatz Strausberg GmbH


Wann: 27.10.2005

Flugplatz,
Strausberg


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