Grünabfälle im Wald - 21.06.2017

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Grünabfälle im Wald
Unerlaubtes Entsorgen ist kein Kavaliersdelikt!


Landkreis Märkisch-Oderland bietet passende Entsorgungsmöglichkeiten
Trotz bequemer Entsorgungsangebote im Landkreis werden Garten- und Grünabfälle oftmals in Wäldern oder an Straßen und Feldwegen entsorgt. Da dies auf illegalem Wege geschieht, können hierfür Bußgelder erhoben werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland bietet unterschiedliche Entsorgungswege an. Neben dem Kompost im eigenen Garten, gibt es die Möglichkeit offizielle Banderolen und Laubsäcke für die Entsorgung von Ast- und Strauchwerk oder Laub- und Pflanzenabfällen zu erwerben. Größere Mengen Grün- und Gartenabfälle können auch zu zugelassenen Kompostierungsanlangen gebracht werden.
Einige Bürger aus dem Raum Seelow und Strausberg können bereits auf den Modellversuch „Biotonne“ zurückgreifen, welcher ermöglicht, Garten- und Grünabfälle über eine Biotonne zu entsorgen.

Hintergrund:
Durch die auf den „wilden“ Ablagerungsflächen ablaufenden unkontrollierten Zersetzungsprozesse verändert sich das Nährstoffangebot im Waldboden. Außerdem siedeln sich Gartenpflanzen an, die nicht in den Wald gehören. Sie verdrängen Waldpflanzen und stören das ökologische Gleichgewicht.
Gartenbesitzer, die Grün- und Gartenabfälle außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen wild entsorgen, verstoßen gegen Abfall- und Forstrecht. Gemäß Waldgesetz gilt die Entsorgung als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Nach § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind sogar bis zu 100.000 Euro Bußgeld zu erheben, wenn Abfälle nicht in den zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen entsorgt werden.
Quelle: Landkreis MOL

21.06.2017, Seelow

Landkreis MOL
Landkreis Märkisch-Oderland
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Tel.: 03346 8500

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