Ersatzzahlungen aus Windkraft - 22.01.2018

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Ersatzzahlungen aus Windkraft
Betroffene Gemeinden sollen profitieren


Potsdam - Der Stiftungsrat des NaturSchutzFonds Brandenburg hatte in seiner Herbst-Sitzung beschlossen, besonders Gemeinden zu unterstützen, auf deren Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden. Dazu wurden nun die „Leitlinien und Schwerpunkte für die Arbeit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg“ entsprechend angepasst.
„Mit den Mitteln aus Ersatzzahlungen sollen künftig verstärkt Projekte in jenen Gemeinden unterstützt werden, in denen Flächen für Windenergieanlagen in Anspruch genommen wurden“, erklärte Brandenburgs Agrar- und Umweltstaatssekretärin Carolin Schilde, die auch Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg ist. Mit der Anpassung der Leitlinien will die Stiftung sicherstellen, dass die Ersatzzahlungen aus Windkraftvorhaben vorrangig in die betroffenen Gemeinden zurückfließen und dort für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.

Die Stiftung wird deshalb in den kommenden Monaten in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund sowie den regionalen Planungsgemeinschaften geeignete Veranstaltungen organisieren. Auf diese Weise sollen Gemeindevertreter, die an einer Projektförderung interessiert sind, über die geänderten Leitlinien ausführlich informiert werden.

Unter anderem werden in den Veranstaltungen mögliche Projektinhalte vorgestellt und das Verfahren der Antragstellung erläutert. Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium wird im Rahmen dieser Informationsveranstaltungen auch über die Anwendung der Eingriffsregelung informieren.

Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg fördert Projekte zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wie Hecken- und Baumpflanzungen, die Anlage von Streuobstwiesen, Renaturierungen von Kleingewässern und Maßnahmen für den Artenschutz. Die Förderung wird als Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt. Sie beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Stiftungsmittel können zudem als Eigenanteil in Förderrichtlinien des Landes, des Bundes und der EU anerkannt werden.

Förderprojekte decken ein sehr breites Spektrum an Maßnahmen ab und kombinieren regionales und lokales Naturschutzwissen mit dem Know-how der Landesstiftung. Das Antragsverfahren beim Naturschutzfonds Brandenburg ist bewusst einfach gestaltet, um potenziellen Antragstellern den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern.
Quelle: Land Brandenburg

22.01.2018

Land Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331/866-1208

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