Neue Sicherheits- anforderungen für Spielgeräte - 12.05.2020

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Neue Sicherheits- anforderungen für Spielgeräte
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Neue Sicherheitsanforderungen für Spielgeräte - Spielplatzbetreiber müssen am Ball bleiben

Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Kinder wieder hinaus auf die Spielplätze. Damit sich Kinder dort gefahrlos austoben können, müssen die Betreiber strenge Sicherheitsvorschriften beachten. Was die Sache nicht einfacher macht: Die dabei einzuhaltenden Regelungen sind ständigen Änderungen unterworfen.

So haben sich Ende 2019 die Anforderungen an Karussells und Wippgeräte geändert.Aber auch andere Teile der Spielplatznorm wurden überarbeitet. So wurden beispielsweise Bodentrampoline, die sich bei Kindern großer Beliebtheit erfreuen, in der Norm ergänzt, betont Romuald Barysch, Fachgebietsverantwortlicher für Spielplatzprüfungen bei DEKRA.

Diese Geräte unterliegen der europaweit gültigen Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176), deren Vorgaben vom Betreiber eingehalten werden müssen. „Es ist nicht immer einfach, im Gesetzes- und Normendschungel den Überblick zu behalten. Die Verantwortlichen bei Städten, Gemeinden, kirchlichen Einrichtungen und Wohnungsgesellschaften haben aber die Möglichkeit, das Know-how unserer Sachverständigen anzuzapfen“, sagt Barysch.

Nehmen Spielplatzbetreiber oder Gerätehersteller die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen auf die leichte Schulter, können sie in Haftung genommen werden. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert das Bürgerliche Gesetzbuch mit den Paragraphen 823 ff, in denen die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist. Daneben greifen bei Spielplätzen sowie bei Spielräumen in Kindergärten und Schulen verschiedene DIN-Normen, wie etwa die DIN EN 1176, die zum Ziel hat, ernsthaften Gefährdungen vorzubeugen.

Die Sachverständigen von DEKRA erinnern daran, dass die DIN-Norm EN 1176 für Spielplätze drei Arten von Inspektionen vorschreibt. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle, bei der es um das Erkennen offensichtlicher Gefahren geht, ist alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle erforderlich, bei der die Stabilität und der Betrieb von Geräten überprüft wird. Darüber hinaus ist eine jährliche Hauptinspektion vorgesehen, bei der dienallgemeine Betriebssicherheit der Geräte beurteilt wird. Hierzu werden häufig externe Sachverständige eingeschaltet.
Quelle: DEKRA


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12.05.2020

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