Im Rechtsstreit der Stadt Strausberg gegen die Altstadtcenter Strausberg GmbH hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 18.10.2018 die Berufung der Altstadtcenter Strausberg GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen.
Damit hat das Gericht bestätigt, dass die Stadt Strausberg wirksam vom Vertrag mit der Altstadtcenter Strausberg GmbH zurückgetreten ist. Die Altstadtcenter Strausberg GmbH hat demnach die Grundstücke lastenfrei an die Stadt Strausberg zurückzugeben. Im Gegenzug hat die Stadt Strausberg den gezahlten Kaufpreis zu erstatten.
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