Anpassung der Grundsteuer - 25.07.2025

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Anpassung der Grundsteuer
der Stadt Strausberg


Anpassung der Grundsteuer gemäß vereinbarter Aufkommensneutralität

Durch das Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 wurde eine neue gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer geschaffen. Die Reform sieht bundesweit einheitliche Regelungen vor, erlaubt den Bundesländern jedoch, eigene Modelle per Landesgesetz zu entwickeln.

In der Stadt Strausberg wurden die neuen Vorgaben fristgerecht umgesetzt. So konnten im Januar 2025 wie geplant über 6.000 Grundsteuerbescheide auf Grundlage der neu festgesetzten Hebesätze versendet werden. Die dafür notwendigen Hebesätze wurden durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. November 2024 im Rahmen der sogenannten Hebesatzsatzung beschlossen. In dieser Satzung wurde u.a. der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 134 Prozent festgelegt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis der sogenannten Aufkommensneutralität, das heißt: Ziel war es, trotz der neuen Bewertungsgrundlage insgesamt nicht mehr Einnahmen zu generieren, als bisher geplant. Dieser Grundsatz ist der Stadt Strausberg besonders wichtig.

In einem Bürgerbrief erklärt die Stadtverwaltung nun die erneute Anpassung der Grundsteuer B.

Bürgerbrief im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Sitzung vom 05.06.2025 durch die Stadtverordneten der Stadt Strausberg ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen wurde.

Damit erfolgte - wie zwischen den Stadtverordneten und der Verwaltung vereinbart- nach der ersten Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B im November 2024 nun die abschließende Anpassung an die gemeinsam im Rahmen der Grundsteuerreform festgelegte Aufkommensneutralitätsgrenze.

Konkret wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 405% (gültig bis 31.12.2024) mit der ersten Anpassung Ende 2024 zunächst auf 246% gesenkt und nun abschließend mit 311% festgesetzt. Mit fortgeschrittenem Zeitpunkt haben sich die der Stadt Strausberg vorliegenden Grundsteuerdaten zur Kalkulation der Grundsteuerjahreserträge (Grenze der Aufkommensneutralität) deutlich erhöht, so dass Mitte dieses Jahrs eine entsprechende Anpassung vorgenommen wurde.
Ab dem 28.07.2025 erfolgt die Versendung der neuen Grundsteuerbescheide, in denen die neuen Steuerschulden mit entsprechenden Zahlungsfristen zu finden sind.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei uns hinterlegte SEPA-Lastschriftmandate (für die Grundsteuer) weiter bestehen, eine Anpassung der Höhe erfolgt automatisch. Bitte denken Sie daran ggf. Ihren Dauerauftrag bei Ihrer Bank entsprechend anzupassen. Für Fragen rund um Ihren Grundsteuerbescheid und die Anpassung des Hebesatzes der Stadt Strausberg stehen die Mitarbeitenden aus dem Bereich Steuern gern zu Ihrer Verfügung. Sie sind telefonisch unter der Nummer: 03341 381 149 oder per E-Mail unter: steuern@stadt-strausberg.de zu erreichen.

» weitere Informationen

25.07.2025, Strausberg

Stadt Strausberg
Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg
Tel.: 03341 / 38 11 00

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