Gutachterkosten beim Fahrradunfall - 05.08.2025

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Gutachterkosten beim Fahrradunfall
Hinweise zur Rechtslage


Fahrräder haben heute oft Neupreise, für die man auch einen ordentlichen Gebrauchtwagen kaufen kann. Die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit auf den Pedelecs, vulgo E-Bikes, führt zu vermehrten Fahrradunfällen. Und die Technik dieser Fahrräder ist auch nicht trivial.

Im Fall des Amtsgerichts Ansbach wollte ein Versicherer die Gutachtenkosten für die Ermittlung der Schadenhöhe am E-Bike nicht erstatten. Er argumentierte, dass der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze liege. Der Totalschaden sei offensichtlich gewesen. Außerdem sei der Sachverständige Kfz-Gutachter und kein Fahrradgutachter.

Die Antworten des Gerichtes: Bei dem Neupreis von 2.299,00 EUR liegt kein Bagatellschaden vor. Ein Totalschaden sei für den Laien nicht erkennbar. Ein Kfz-Sachverständiger mit nachgewiesenen Weiterbildungslehrgängen für die zusätzliche Qualifikation für Fahrräder gehe in Ordnung. Eine Ausbildung zum Fahrradgutachter gebe es derzeit nämlich nicht (AG Ansbach 3.11.21, 1 C 571/21, Abruf-Nr. 226205, eingesandt von RA Martin Saager, Ansbach).
QUELLE: IWW VA AUSGABE 01 / 2022 | SEITE 1 | ID 47868667

mit geteilt von Rechtsanwalt H.-J. Brause
Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im DAV
Anwaltskanzlei Brause in 15344 Strausberg, Herrenseeallee 15
Tel. 03341/3042-60, www.ra-brause.de


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